Vermögensteuern – BEIGEWUM

Stichwort: Vermögensteuern


Ökonomisches Vermögen und akademisches Unvermögen

März. 11th 2013 — 17:34

Gast­kom­men­tar von Jakob Kapel­ler und Bern­hard Schütz

Die gera­de erschie­ne­ne Stu­die des IHS zur Ver­mö­gens­be­steue­rung weist zwar kei­ne kla­re Fra­ge­stel­lung dafür aber eine umso kla­re­re Stoß­rich­tung auf. Sie behan­delt einen rela­tiv will­kür­li­chen Fli­cken­tep­pich steu­er- und ver­tei­lungs­po­li­ti­scher Argu­men­te mit klar iden­ti­fi­zier­ba­rer Ten­denz. Es han­delt sich um eine Ver­tei­di­gung von Kapi­tal­ei­gen­tü­mern und lie­fert Wirt­schafts­kam­mer- und Volks­par­tei-Funk­tio­nä­rIn­nen ein Argu­men­ta­ri­um gegen die Ein­füh­rung ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern. Bedenk­lich ist dies vor allem, da die vor­lie­gen­de „Stu­die“, von einem eigent­lich renom­mier­ten Insti­tut kommt, das hier in eine vor­wis­sen­schaft­li­che Pha­se zurück­ge­fal­len zu sein scheint.

Dabei geht das IHS von der his­to­ri­schen Kon­zep­ti­on einer Ver­mö­gen­steu­er aus, die über­wie­gend auf Unter­neh­mens­ver­mö­gen erho­ben und 1993 abge­schafft wur­de. Die heu­te dis­ku­tier­ten Model­le von Ver­mö­gens­steu­ern haben mit die­ser alten Ver­si­on jedoch nur wenig gemein. Sie bezie­hen sich auf gro­ße Ver­mö­gen pri­va­ter Haus­hal­te. Hier wird also eine Steu­er schlecht gerech­net, die in die­ser Form gar nie­mand will.

Fik­ti­ve Zah­len und rea­le Berichterstattung

Das Auf­kom­men einer all­ge­mei­nen Ver­mö­gens­steu­er wird in der Stu­die mit 1 Mil­li­ar­de Euro ange­ge­ben. Die­se Schät­zung basiert auf einer simp­len Fort­schrei­bung der Ein­nah­men aus der 1993 abge­schaff­ten Ver­mö­gens­steu­er. Eine sol­che Fort­schrei­bung lässt nicht nur Ver­än­de­run­gen in der Ver­mö­gens­struk­tur völ­lig unbe­rück­sich­tigt, son­dern igno­riert auch völ­lig den Umstand, dass die ab 1994 aus­ge­setz­te Ver­mö­gens­steu­er das Immo­bi­li­en­ver­mö­gen mit­tels Ein­heits­wer­ten erfass­te, die oft­mals nur ein klei­ner Bruch­teil (weni­ger als 10%) des Ver­kehrs­wer­tes der­sel­ben Immo­bi­li­en dar­stel­len. Allei­ne die Berück­sich­ti­gung die­ser Aus­las­sung wür­de das vom IHS geschätz­te Steu­er­auf­kom­men also dras­tisch erhöhen.

In einem zwei­ten Schritt speist das IHS das so fest­ge­setz­te Auf­kom­mens­vo­lu­men von einer Mil­li­ar­de Euro in eine gesamt­wirt­schaft­li­che Simu­la­ti­on und errech­net dar­aus einen zu erwar­ten­den Rück­gang des Brut­to­in­lands­pro­dukts von 0.65%. Zum kon­kre­ten Vor­gang der Berech­nung und den dahin­ter­lie­gen­den Annah­men ver­rät die Stu­die nur wenig – so wenig, dass sich die ent­spre­chen­den Anga­ben durch Drit­te nicht über­prü­fen las­sen. Bezeich­nend ist aber, dass vom IHS ange­nom­men wur­de, dass das sich erge­ben­de Steu­er-Volu­men zur Gän­ze zu Las­ten der Kapi­tal­aus­stat­tung von Unter­neh­men geht und so Finan­zie­rungs­kos­ten erhöht und Inves­ti­tio­nen ver­rin­gert. Die­se Annah­me impli­ziert, dass das gesam­te öster­rei­chi­sche Pri­vat­ver­mö­gen zur Finan­zie­rung von Unter­neh­men her­an­ge­zo­gen wird. Nur knapp über ein Vier­tel des Ver­mö­gens liegt in Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men oder land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben, von denen die aller­meis­ten viel zu klein sind um von einer Ver­mö­gens­steu­er je erfasst zu wer­den, und der größ­te Teil des Ver­mö­gens sind Immo­bi­li­en. Die Annah­me des IHS, bestehen­de Ver­mö­gens­wer­te zu 100% der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung zuzu­schla­gen, erscheint also mehr als mutig; sie erscheint völ­lig ver­fehlt. In Sum­me han­delt sich hier nicht um die Simu­la­ti­on der öko­no­mi­schen Wir­kung einer Ver­mö­gens­steu­er, son­dern einer „Betriebs­ka­pi­talent­zugs­steu­er“. Eine sol­che Steu­er steht aller­dings nir­gends zur Dis­kus­si­on und wird von Nie­man­dem vor­ge­schla­gen. Das wird frei­lich, wie so vie­les hier, an kei­ner Stel­le der Stu­die dazugesagt.

Ten­den­ziö­se Tendenzen

Inhalt­lich kon­sta­tiert die Stu­die anfangs kor­rekt, dass laut der aktu­ells­ten Erhe­bung der öster­rei­chi­schen Natio­nal­bank Ver­mö­gen in Öster­reich sehr ungleich ver­teilt sind. Gleich­zei­tig erklärt sie aber, dass die­ses Ergeb­nis nur des­halb zustan­de kommt, weil beim Ver­mö­gen nur Finanz- und Sach­ver­mö­gen, nicht aber die zukünf­ti­gen Pen­si­ons­an­sprü­che gerech­net wer­den. Wür­de man die­se berück­sich­ti­gen, ergä­be sich eine viel gleich­mä­ßi­ge­re Ver­tei­lung und somit bestehe auch kein Bedarf für Umver­tei­lung. Was hier jedoch uner­wähnt bleibt ist, dass eine sol­che Hin­zu­rech­nung zwar nicht unzu­läs­sig, aber den­noch pro­ble­ma­tisch ist, da zukünf­ti­ge Pen­si­ons­an­sprü­che klas­si­sche Ver­mö­gens­de­fi­ni­tio­nen nicht erfül­len: man kann sie weder ver­kau­fen noch über­tra­gen und sie im Fall des Able­bens auch nicht vererben.

Im glei­chen Atem­zug wird nun das staat­li­che Pen­si­ons­sys­tem nicht nur zur Recht­fer­ti­gung bestehen­der Ver­mö­gensun­gleich­heit ver­wen­det, son­dern auch als deren Quel­le iden­ti­fi­ziert (da öffent­li­che Siche­rungs­sys­te­me die Not­wen­dig­keit pri­va­ter Vor­sor­ge ver­rin­gern und so ver­meint­li­cher­wei­se die Ungleich­heit der Ver­mö­gens­ver­tei­lung for­cie­ren). Die Kurz­zu­sam­men­fas­sung lau­tet: Vor allem der Sozi­al­staat trägt Schuld an der unglei­chen Ver­mö­gens­ver­tei­lung – eben genau weil er ver­sucht sie zu kor­ri­gie­ren. Hät­ten wir also kei­nen Sozi­al­staat und wären infol­ge­des­sen die Spar­an­rei­ze stär­ker – dann, ja dann, hät­ten sich die unte­ren Ein­kom­mens­schich­ten schon die längs­te Zeit reich gespart.

Der ein­äu­gi­ge Bandit

Die der Stu­die zu Grun­de geleg­te theo­re­ti­sche Per­spek­ti­ve ist vor­wie­gend mikro­öko­no­misch, fokus­siert also auf ein­zel­ne Haus­hal­te und Unter­neh­men, und begeht damit mit Nach­druck einen grund­sätz­li­chen Kate­go­ri­en­feh­ler. So wer­den die Kos­ten ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern in den Vor­der­grund gerückt und damit ver­bun­de­ne ver­meint­li­che Gefah­ren – wie Steu­er­ver­mei­dung oder auf­wän­di­ge Erhe­bung – aus­ufernd dis­ku­tiert. Mög­li­che Vor­tei­le ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern aus makro­öko­no­mi­scher Sicht – also die Mög­lich­keit staat­li­cher Inves­ti­tio­nen, öffent­li­cher Schul­den­til­gung oder einer steu­er­li­chen Ent­las­tung der Arbeits­ein­kom­men – wer­den im Gegen­satz dazu nur ober­fläch­lich gestreift oder über­haupt nicht erwähnt. Sie wer­den vor allem nicht mit den unter­stell­ten Kos­ten einer sol­chen Form der Besteue­rung gegen­ge­rech­net. Dass bei die­ser Form der Kos­ten-Nut­zen-Rech­nung, die die Kos­ten in den Vor­der­grund stellt und von einem mög­li­chen gesamt­wirt­schaft­li­chen Nut­zen zur Gän­ze abs­tra­hiert, das Ergeb­nis bereits im Vor­hin­ein fest­steht, scheint dabei nie­man­den zu stören.

Die­se Ein­sei­tig­keit ist natür­lich kein Zufall: Allen Betei­lig­ten ist klar, dass der zusätz­li­che öffent­li­che Hand­lungs­spiel­raum durch die Ein­he­bung von Ver­mö­gens­steu­ern eine Rei­he posi­ti­ver öko­no­mi­scher Effek­te mit sich brin­gen kann. Aber muss dies in einer Stu­die zur Fra­ge der Sinn­haf­tig­keit von Ver­mö­gens­steu­ern tat­säch­lich aus­ge­wo­gen dar­ge­stellt wer­den? Das IHS scheint die­se Fra­ge zu ver­nei­nen – zumin­dest gegen­über der Wirtschaftskammer.

Die­ser Bei­trag erschien in gekürz­ter Form bereits in der Wie­ner Zei­tung sowie bei der Sek­ti­on 8.

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Es geht ans Bezahlen – Update

Juli. 22nd 2009 — 21:36

Es hat sich ja inzwi­schen her­um­ge­spro­chen, dass die Staats­ver­schul­dung nach der Kri­se eine ande­re sein wird als vor­her. Bis­her hat man sich jedoch gewei­gert, das zur Kennt­nis zu neh­men, und wenn man es dann doch zur Kennt­nis genom­men hat, dann hat man die fal­schen Schlüs­se gezo­gen. Jetzt Steu­ern zu erhö­hen sei – so hör­te man zunächst – kon­tra­pro­duk­tiv, da dies den Abschwung ver­stär­ke und außer­dem Ein­spa­run­gen der rich­ti­ge Weg sei­en. Das wird aber kaum rei­chen und ist zudem falsch, da Staats­aus­ga­ben gera­de auch den Schwä­che­ren zu Gute kom­men. Dann hieß es, Arbeit dür­fe nicht ver­teu­ert wer­den und Ver­mö­gen­steu­ern bräch­ten nichts, daher müss­ten die Mehr­wert­steu­er erhöht wer­den. War­um dies ziem­li­cher Unsinn ist, ist an ande­rer Stel­le schon for­mu­liert worden.

In den Wochen und Mona­ten nach der Som­mer­pau­se wird es dann ans Ein­ge­mach­te gehen. Der Haus­halt ist auf­zu­stel­len, die Kol­lek­tiv­ver­trags­run­den begin­nen und die Fra­ge, ob die Kri­se eine poli­ti­sche Kräf­te­ver­schie­bung gebracht hat, wird vor­läu­fig beant­wor­tet wer­den. Es ist natür­lich rich­tig, eine stär­ke­re Umver­tei­lung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen zu for­dern und damit ers­tens die Kri­se (zumin­dest teil­wei­se) zu finan­zie­ren und zwei­tens die fal­schen Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re zu kor­ri­gie­ren. Je mehr vom Spar­po­ten­ti­al der Bes­ser­ver­die­nen­den über eine höhe­re Besteue­rung der Spit­zen­ein­kom­men (Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes, Decke­lung der begüns­tig­ten Besteue­rung der sons­ti­gen Bezü­gen, Ein­schrän­kung der Frei­be­trä­ge, ins­be­son­de­re des sog. Inves­ti­ti­ons­frei­be­trags ) und den Ver­mö­gen­den über eine Ver­mö­gen­steu­er und die Wie­der­erhe­bung und Aus­wei­tung der Schen­kungs- und Erb­schafts­steu­er abge­zo­gen und der Aus­wei­tung öffent­li­cher Aus­ga­ben (für Sozia­les, Bil­dung, Kul­tur, Infra­struk­tur) zuge­führt wird, des­to eher kann die Bin­nen­nach­fra­ge sti­mu­liert und gleich­zei­tig die Lebens­qua­li­tät der Men­schen ver­bes­sert wer­den. Wer hin­ge­gen die Mas­sen­kauf­kraft über eine Anhe­bung der Mehr­wert­steu­er beschnei­det, tut das Gegen­teil: Ers­tens wird die Lage für einen Groß­teil der Bevöl­ke­rung ver­schlech­tert, zwei­tens wird die Kri­se von denen bezahlt, die weder dar­an ver­dient noch sie aus­ge­löst haben, drit­tens wer­den die Bes­ser­ver­die­nen­den und Ver­mö­gen­den erneut aus der Finan­zie­rung öffent­li­cher Auf­ga­ben ent­las­sen und vier­tens wird dem Bin­nen­markt mas­siv Kauf­kraft ent­zo­gen, was kri­sen­ver­schär­fend wirkt. Das ist nicht hinzunehmen.

Über­ra­schung in Deutschland
In Deutsch­land ist die Debat­te im Kern die­sel­be, viel­leicht noch etwas abstru­ser. Das mag an den anste­hen­den Bun­des­tags­wah­len am 27. Sep­tem­ber lie­gen, jeden­falls ver­spre­chen CDU/​CSU gar Steu­er­sen­kun­gen (!) nach der Wahl. Dabei soll der Ein­gangs­steu­er­satz gesenkt wer­den, was, bei ent­spre­chen­der Kom­pen­sa­ti­on – d.h. Nicht­ent­las­tung – oben, sinn­voll ist. Aller­dings soll die Gren­ze, ab der der Spit­zen­steu­er­satz greift, eben­falls nach oben ver­scho­ben und damit Spit­zen­ver­die­ner erneut ent­las­tet wer­den. Sinn der Akti­on? Popu­lis­mus vor den Wah­len, Inter­es­sen­po­li­tik und die Erzeu­gung neu­er „Sach­zwän­ge“ über knap­pe, öffent­li­che Kassen!
Und jetzt das: Das Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung (DIW) schlägt vor, dass man die ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern erhöht, gar die Ver­mö­gen­steu­er wie­der ein­führt. Das ist doch mal was! Es gehört jedoch nicht viel Phan­ta­sie dazu, sich den Gegen­wind vor­zu­stel­len, der kom­men wird.

Und die Sozialdemokratie?
In Öster­reich sieht es nun ähn­lich aus wie in Deutsch­land: Die Ein­nah­men aus ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern sind mas­siv unter­durch­schnitt­lich und könn­ten daher pro­blem­los nach oben ange­passt wer­den. Es ist also wie gemacht für die Sozi­al­de­mo­kra­tie: Eine öko­no­misch sinn­voll Ent­schei­dung, die in die rich­ti­ge Rich­tung umver­teilt und die geschun­de­ne Par­tei­see­le strei­cheln könn­te. Aber, nun ja, Herr Fay­mann ist ja dage­gen. Es muss daher in den kom­men­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen ins­be­son­de­re in der Sozi­al­de­mo­kra­tie um die Fra­ge der wirt­schafts­po­li­ti­schen Aus­rich­tung gehen. Ein Anfang scheint gemacht.

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Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?

April. 9th 2009 — 18:20

Es ist wird wie­der ein­mal hef­tig über die Ver­mö­gen­steu­er dis­ku­tiert, doch der Opti­mis­mus, dass sie wirk­lich kommt, hält sich in Gren­zen. Es stellt sich aber die Fra­ge, was öko­no­misch für oder gegen eine Besteue­rung von Ver­mö­gen spricht.

Die Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben ist gera­de auch in  Kri­sen­zei­ten uner­läss­lich, um sozia­le Leis­tun­gen aus­zu­bau­en, Bil­dung und Kul­tur aus­rei­chend zu finan­zie­ren, öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jek­te rea­li­sie­ren zu kön­nen, eine akti­ve Arbeits­markt­po­li­tik zu betrei­ben kurz: Um den Lebens­stan­dard der Men­schen zu sichern. Die­se Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich über Steu­er­ein­nah­men, zum Teil auch über eine staat­li­che Neu­ver­schul­dung zu rea­li­sie­ren. Und dabei muss gel­ten: Wer mehr hat, der hat auch eine grö­ße­re Steu­er­last zu tra­gen. Es ist daher schwer ver­ständ­lich, war­um Öster­reich auf Ein­nah­men aus Sub­stanz­steu­ern – also aus Erb­schafts- und Ver­mö­gen­steu­ern – weit­ge­hend ver­zich­tet.  Ein paar Argu­men­te für die Debatte:

  1. Öster­reich ist bei der Besteue­rung von Ver­mö­gen und Erb­schaf­ten (fast) Schluss­licht in der EU. 2006 wur­den gera­de ein­mal 0,6 des BIP durch die­se Steu­ern ein­ge­ho­ben.  Der Durch­schnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Groß­bri­tan­ni­en waren es 4,6 Pro­zent des BIP (Stan­dard vom 09.04.09). Bei einer Anhe­bung auf den EU-Durch­schnitt wür­de Öster­reich 4 Mrd. Euro jähr­lich zusätz­lich einnehmen.
  2. Ver­mö­gen sind extrem ungleich ver­teilt. Wer wirk­lich eine Umver­tei­lung will, der muss in die Sub­stanz die­ser Ver­mö­gen eingreifen.
  3. Die Angst vor einer Ver­mö­gen­steu­er ist enorm. Men­schen, die durch bes­se­re öffent­li­che Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren wür­den, leh­nen deren Finan­zie­rung über eine Ver­mö­gen­steu­er den­noch ab. Dabei muss klar sein: Eine Ver­mö­gen­steu­er kann so aus­ge­stal­tet wer­den, dass klei­ne­re und mitt­le­re Ver­mö­gen steu­er­frei blei­ben. Dafür kön­nen ent­spre­chen­de Frei­be­trä­ge vor­ge­se­hen wer­den. Das Schü­ren der Angst vor Ver­mö­gen­steu­ern ist inter­es­sen­ge­lei­tet und nicht rational.
  4. Gegen die Ver­mö­gen­steu­er wird ein­ge­wandt, dass die­ses Geld bereits ver­steu­er­tes Ein­kom­men sei und eine dop­pel­te Besteue­rung nicht zuläs­sig ist. Nun wird aber jedes Ein­kom­men bei Ver­aus­ga­bung mehr­fach besteu­ert: Erst durch die Lohn- und Ein­kom­men­steu­er, dann durch diver­se Ver­brauch­steu­ern (Mehr­wert­steu­er, Mine­ral­öl­steu­er usw.). Es gibt kei­ner­lei Begrün­dung, war­um das nicht so sein soll­te. Daher kön­nen auch Ver­mö­gen­steu­ern ein­ge­ho­ben wer­den, so denn der poli­ti­sche Wil­le da ist.

Neben der Fra­ge der Ein­nah­men ist immer die Fra­ge der Funk­ti­on zu beach­ten. Eine Besteue­rung von Ver­mö­gen lässt sich einer­seits aus dem Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip, ande­rer­seits aus dem Äqui­va­lenz­prin­zip begrün­den. Aus Ver­mö­gen ent­ste­hen Leis­tun­gen wie bspw. Ein­kom­men, Pres­ti­ge, Macht, Sicher­heit. Eine Per­son, die Leis­tungs­fä­hi­ger ist, ist jedoch stär­ker zu besteu­ern. Dies ist kein Natur­ge­setz, aber eine poli­ti­sche Set­zung. Die­se gilt es zu ver­tei­di­gen, weil das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip eine der zen­tra­len Säu­len eines Sozi­al­staa­tes dar­stellt. Ein sol­cher kann nur bei Umver­tei­lung funk­tio­nie­ren, denn wenn jede Grup­pe für sich selbst sor­gen muss, dann ist das kein Wohl­fahrts­staat mehr. Zudem leis­tet der Staat auch etwas für die Ver­mö­gen­den: Er garan­tiert das Eigen­tum, er stellt die juris­ti­sche und säch­li­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die not­wen­dig sind, dass Ver­mö­gen ent­ste­hen und exis­tie­ren kann. Daher kann der Staat nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip auch Steu­ern auf Ver­mö­gen begrün­det einheben.
Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass Öster­reich auf die drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­men aus der Ver­mö­gen­steu­ern ver­zich­tet. Die posi­ti­ven Effek­te – Ein­nah­me­stei­ge­rung, glei­che­re Ver­tei­lung, weni­ger Kapi­tal­ak­ku­mu­la­ti­on – sind groß und soll­ten die Poli­tik dazu ver­an­las­sen, end­lich zu han­deln. Mit einem Ver­weis auf das Regie­rungs­pro­gramm ist es nicht getan. Ers­tens ist es ein Feh­ler, dass dort kei­ne Ver­mö­gen­steu­er benannt wird. Zwei­tens kann man Feh­ler kor­ri­gie­ren. Und Drit­tens ist die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on eine deut­lich ande­re als zum Zeit­punkt der Koalitionsverhandlungen.

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