Stichwort: Vermögensteuern


Es geht ans Bezahlen – Update

Juli. 22nd 2009 — 21:36

Es hat sich ja inzwi­schen her­um­ge­spro­chen, dass die Staats­ver­schul­dung nach der Krise eine andere sein wird als vor­her. Bis­her hat man sich jedoch gewei­gert, das zur Kennt­nis zu neh­men, und wenn man es dann doch zur Kennt­nis genom­men hat, dann hat man die fal­schen Schlüsse gezo­gen. Jetzt Steu­ern zu erhö­hen sei – so hörte man zunächst – kon­tra­pro­duk­tiv, da dies den Abschwung ver­stärke und außer­dem Ein­spa­run­gen der rich­tige Weg seien. Das wird aber kaum rei­chen und ist zudem falsch, da Staats­aus­ga­ben gerade auch den Schwä­che­ren zu Gute kom­men. Dann hieß es, Arbeit dürfe nicht ver­teu­ert wer­den und Ver­mö­gen­steu­ern bräch­ten nichts, daher müss­ten die Mehr­wert­steuer erhöht wer­den. Warum dies ziem­li­cher Unsinn ist, ist an ande­rer Stelle schon for­mu­liert worden.

In den Wochen und Mona­ten nach der Som­mer­pause wird es dann ans Ein­ge­machte gehen. Der Haus­halt ist auf­zu­stel­len, die Kol­lek­tiv­ver­trags­run­den begin­nen und die Frage, ob die Krise eine poli­ti­sche Kräf­te­ver­schie­bung gebracht hat, wird vor­läu­fig beant­wor­tet wer­den. Es ist natür­lich rich­tig, eine stär­kere Umver­tei­lung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen zu for­dern und damit ers­tens die Krise (zumin­dest teil­weise) zu finan­zie­ren und zwei­tens die fal­schen Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Jahre zu kor­ri­gie­ren. Je mehr vom Spar­po­ten­tial der Bes­ser­ver­die­nen­den über eine höhere Besteue­rung der Spit­zen­ein­kom­men (Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes, Decke­lung der begüns­tig­ten Besteue­rung der sons­ti­gen Bezü­gen, Ein­schrän­kung der Frei­be­träge, ins­be­son­dere des sog. Inves­ti­ti­ons­frei­be­trags ) und den Ver­mö­gen­den über eine Ver­mö­gen­steuer und die Wie­der­er­he­bung und Aus­wei­tung der Schen­kungs– und Erb­schafts­steuer abge­zo­gen und der Aus­wei­tung öffent­li­cher Aus­ga­ben (für Sozia­les, Bil­dung, Kul­tur, Infra­struk­tur) zuge­führt wird, desto eher kann die Bin­nen­nach­frage sti­mu­liert und gleich­zei­tig die Lebens­qua­li­tät der Men­schen ver­bes­sert wer­den. Wer hin­ge­gen die Mas­sen­kauf­kraft über eine Anhe­bung der Mehr­wert­steuer beschnei­det, tut das Gegen­teil: Ers­tens wird die Lage für einen Groß­teil der Bevöl­ke­rung ver­schlech­tert, zwei­tens wird die Krise von denen bezahlt, die weder daran ver­dient noch sie aus­ge­löst haben, drit­tens wer­den die Bes­ser­ver­die­nen­den und Ver­mö­gen­den erneut aus der Finan­zie­rung öffent­li­cher Auf­ga­ben ent­las­sen und vier­tens wird dem Bin­nen­markt mas­siv Kauf­kraft ent­zo­gen, was kri­sen­ver­schär­fend wirkt. Das ist nicht hinzunehmen.

Über­ra­schung in Deutsch­land
In Deutsch­land ist die Debatte im Kern die­selbe, viel­leicht noch etwas abstru­ser. Das mag an den anste­hen­den Bun­des­tags­wah­len am 27. Sep­tem­ber lie­gen, jeden­falls ver­spre­chen CDU/​CSU gar Steu­er­sen­kun­gen (!) nach der Wahl. Dabei soll der Ein­gangs­steu­er­satz gesenkt wer­den, was, bei ent­spre­chen­der Kom­pen­sa­tion – d.h. Nich­t­ent­las­tung – oben, sinn­voll ist. Aller­dings soll die Grenze, ab der der Spit­zen­steu­er­satz greift, eben­falls nach oben ver­scho­ben und damit Spit­zen­ver­die­ner erneut ent­las­tet wer­den. Sinn der Aktion? Popu­lis­mus vor den Wah­len, Inter­es­sen­po­li­tik und die Erzeu­gung neuer „Sach­zwänge“ über knappe, öffent­li­che Kas­sen!
Und jetzt das: Das Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung (DIW) schlägt vor, dass man die ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern erhöht, gar die Ver­mö­gen­steuer wie­der ein­führt. Das ist doch mal was! Es gehört jedoch nicht viel Phan­ta­sie dazu, sich den Gegen­wind vor­zu­stel­len, der kom­men wird.

Und die Sozi­al­de­mo­kra­tie?
In Öster­reich sieht es nun ähnlich aus wie in Deutsch­land: Die Ein­nah­men aus ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern sind mas­siv unter­durch­schnitt­lich und könn­ten daher pro­blem­los nach oben ange­passt wer­den. Es ist also wie gemacht für die Sozi­al­de­mo­kra­tie: Eine ökono­misch sinn­voll Ent­schei­dung, die in die rich­tige Rich­tung umver­teilt und die geschun­dene Par­tei­se­ele strei­cheln könnte. Aber, nun ja, Herr Fay­mann ist ja dage­gen. Es muss daher in den kom­men­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen ins­be­son­dere in der Sozi­al­de­mo­kra­tie um die Frage der wirt­schafts­po­li­ti­schen Aus­rich­tung gehen. Ein Anfang scheint gemacht.

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Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?

April. 9th 2009 — 18:20

Es ist wird wie­der ein­mal hef­tig über die Ver­mö­gen­steuer dis­ku­tiert, doch der Opti­mis­mus, dass sie wirk­lich kommt, hält sich in Gren­zen. Es stellt sich aber die Frage, was ökono­misch für oder gegen eine Besteue­rung von Ver­mö­gen spricht.

Die Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben ist gerade auch in  Kri­sen­zei­ten uner­läss­lich, um soziale Leis­tun­gen aus­zu­bauen, Bil­dung und Kul­tur aus­rei­chend zu finan­zie­ren, öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jekte rea­li­sie­ren zu kön­nen, eine aktive Arbeits­markt­po­li­tik zu betrei­ben kurz: Um den Lebens­stan­dard der Men­schen zu sichern. Diese Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich über Steu­er­ein­nah­men, zum Teil auch über eine staat­li­che Neu­ver­schul­dung zu rea­li­sie­ren. Und dabei muss gel­ten: Wer mehr hat, der hat auch eine grö­ßere Steu­er­last zu tra­gen. Es ist daher schwer ver­ständ­lich, warum Öster­reich auf Ein­nah­men aus Sub­stanz­steu­ern – also aus Erb­schafts– und Ver­mö­gen­steu­ern – weit­ge­hend ver­zich­tet.  Ein paar Argu­mente für die Debatte:

  1. Öster­reich ist bei der Besteue­rung von Ver­mö­gen und Erb­schaf­ten (fast) Schluss­licht in der EU. 2006 wur­den gerade ein­mal 0,6 des BIP durch diese Steu­ern ein­ge­ho­ben.  Der Durch­schnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Groß­bri­tan­nien waren es 4,6 Pro­zent des BIP (Stan­dard vom 09.04.09). Bei einer Anhe­bung auf den EU-​​Durchschnitt würde Öster­reich 4 Mrd. Euro jähr­lich zusätz­lich einnehmen.
  2. Ver­mö­gen sind extrem ungleich ver­teilt. Wer wirk­lich eine Umver­tei­lung will, der muss in die Sub­stanz die­ser Ver­mö­gen eingreifen.
  3. Die Angst vor einer Ver­mö­gen­steuer ist enorm. Men­schen, die durch bes­sere öffent­li­che Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren wür­den, leh­nen deren Finan­zie­rung über eine Ver­mö­gen­steuer den­noch ab. Dabei muss klar sein: Eine Ver­mö­gen­steuer kann so aus­ge­stal­tet wer­den, dass klei­nere und mitt­lere Ver­mö­gen steu­er­frei blei­ben. Dafür kön­nen ent­spre­chende Frei­be­träge vor­ge­se­hen wer­den. Das Schü­ren der Angst vor Ver­mö­gen­steu­ern ist inter­es­sen­ge­lei­tet und nicht rational.
  4. Gegen die Ver­mö­gen­steuer wird ein­ge­wandt, dass die­ses Geld bereits ver­steu­er­tes Ein­kom­men sei und eine dop­pelte Besteue­rung nicht zuläs­sig ist. Nun wird aber jedes Ein­kom­men bei Ver­aus­ga­bung mehr­fach besteu­ert: Erst durch die Lohn– und Ein­kom­men­steuer, dann durch diverse Ver­brauch­steu­ern (Mehr­wert­steuer, Mine­ral­öl­steuer usw.). Es gibt kei­ner­lei Begrün­dung, warum das nicht so sein sollte. Daher kön­nen auch Ver­mö­gen­steu­ern ein­ge­ho­ben wer­den, so denn der poli­ti­sche Wille da ist.

Neben der Frage der Ein­nah­men ist immer die Frage der Funk­tion zu beach­ten. Eine Besteue­rung von Ver­mö­gen lässt sich einer­seits aus dem Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip, ande­rer­seits aus dem Äqui­va­lenz­prin­zip begrün­den. Aus Ver­mö­gen ent­ste­hen Leis­tun­gen wie bspw. Ein­kom­men, Pres­tige, Macht, Sicher­heit. Eine Per­son, die Leis­tungs­fä­hi­ger ist, ist jedoch stär­ker zu besteu­ern. Dies ist kein Natur­ge­setz, aber eine poli­ti­sche Set­zung. Diese gilt es zu ver­tei­di­gen, weil das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip eine der zen­tra­len Säu­len eines Sozi­al­staa­tes dar­stellt. Ein sol­cher kann nur bei Umver­tei­lung funk­tio­nie­ren, denn wenn jede Gruppe für sich selbst sor­gen muss, dann ist das kein Wohl­fahrts­staat mehr. Zudem leis­tet der Staat auch etwas für die Ver­mö­gen­den: Er garan­tiert das Eigen­tum, er stellt die juris­ti­sche und säch­li­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die not­wen­dig sind, dass Ver­mö­gen ent­ste­hen und exis­tie­ren kann. Daher kann der Staat nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip auch Steu­ern auf Ver­mö­gen begrün­det ein­he­ben.
Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass Öster­reich auf die drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­men aus der Ver­mö­gen­steu­ern ver­zich­tet. Die posi­ti­ven Effekte – Ein­nah­me­stei­ge­rung, glei­chere Ver­tei­lung, weni­ger Kapi­ta­lak­ku­mu­la­tion – sind groß und soll­ten die Poli­tik dazu ver­an­las­sen, end­lich zu han­deln. Mit einem Ver­weis auf das Regie­rungs­pro­gramm ist es nicht getan. Ers­tens ist es ein Feh­ler, dass dort keine Ver­mö­gen­steuer benannt wird. Zwei­tens kann man Feh­ler kor­ri­gie­ren. Und Drit­tens ist die wirt­schaft­li­che Situa­tion eine deut­lich andere als zum Zeit­punkt der Koalitionsverhandlungen.

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