Stichwort: Vermögen


Millionen für den Feudalismus

Juli. 18th 2010 — 15:18


Ist Erben das letzte Tabu? Zum wie­der­hol­ten Mal wer­den For­scher, die die Ungleich­ver­tei­lung von Ver­mö­gen in Öster­reich anspre­chen, oder – Gott bewahre! – dafür sogar steu­er­li­che Lösun­gen anden­ken, per­sön­lich dif­fa­miert und als „Ideo­lo­gen“ bzw. poli­ti­sche Extre­mis­ten denun­ziert. So gesche­hen jüngst in einem Kom­men­tar von Cle­mens Wall­ner, Mit­ar­bei­ter der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung, zu einer kreuz­bra­ven Nationalbank-​​Studie über Immo­bi­li­en­erb­schaf­ten. Das Thema ist offen­sicht­lich heiß, und die Metho­den der Aus­ein­an­der­set­zung deu­ten auf eine ungute Mischung von per­sön­li­chen Inter­es­sen und schwa­cher Argu­men­ta­ti­ons­lage hin.


Der im Kom­men­tar von Wall­ner geäu­ßerte Vor­wurf der Dop­pel­be­steue­rung an die Erb­schafts­steuer zeugt von steu­er­po­li­ti­scher Ahnungs­lo­sig­keit; Daten über die Kon­zen­tra­tion der Erb­schafts­sum­men wer­den nicht durch Daten über die Ver­tei­lung der Zahl der Erb­schafts­fälle rela­ti­viert ( siehe auch hier); und wenn die Erb­schafts­steuer eine Baga­tell­steuer wäre – warum ist sie dann poli­tisch so unak­zep­ta­bel? Damit nicht genug, run­det Wall­ner sei­nen Bei­trag noch mit dem Ver­such ab, die Glaub­wür­dig­keit der von ihm kri­ti­sier­ten Stu­di­en­au­to­ren mit zwei­fel­haf­ten Zita­ten aus ande­ren Kon­tex­ten anzu­krat­zen. Wie steht es aber um die fach­li­che Glaub­wür­dig­keit des Herrn Wall­ner, der hier so mun­ter per­sön­lich dif­fa­miert? Mit Publi­ka­tio­nen ist Wall­ner, von ver­ein­zel­ter Auf­satz­schreibe in einem Cartellverbands-​​Blatt abge­se­hen, bis­lang nicht auf­fäl­lig gewor­den, schon gar nicht zum Thema Ver­mö­gen und Erb­schaft. Wall­ners Exper­tise dürfte sich eher auf per­sön­li­che Erfah­rung stüt­zen: In einer News-​​Story über „Öster­reichs Jung­mil­lio­näre“ fir­miert Wall­ner schlicht als „Sohn des Casino-​​Austria-​​Chefs“.


Eine Her­kunft, die ihm eine Aus­bil­dung an exklu­si­ven Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen im In– und Aus­land ermög­lichte, an deren Ende eine Abschluss­ar­beit über „Wap­pen und Flag­gen als poli­ti­sche Sym­bole“ steht – ein Thema, das groß­räu­mi­gen Respekt­ab­stand zu den zeit­ge­nös­si­schen wis­sen­schaft­li­chen Debat­ten am Insti­tut für Staats– und Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni Wien hält. Auch ins Kern­fach poli­ti­sche Theo­rie­ge­schichte dürfte sich Wall­ner nicht allzu sehr ver­tieft haben – sonst wäre ihm auf­ge­fal­len, dass Erb­schafts­be­steue­rung kein Ein­fall links­ex­tre­mer Pro­pa­ganda, son­dern Kern­ele­ment des klas­si­schen Libe­ra­lis­mus eines John Stuart Mill und Zeit­ge­nos­sen im 19. Jahr­hun­dert dar­stellt, die in der dadurch her­ge­stell­ten Chan­cen­gleich­heit ein Fun­da­ment der Markt­wirt­schaft sahen, in Abkehr von der Pri­vi­le­gi­en­ver­er­bung im Feu­da­lis­mus.  Diese selek­tive Rezep­tion von Stu­di­en­in­hal­ten erwies sich jedoch für Wall­ner durch­aus nicht als hin­der­lich für eine abwechs­lungs­rei­che Berufs­lauf­bahn in der „schwar­zen Reichs­hälfte“ (Raiff­ei­sen, Außen­mi­nis­te­rium, ÖVP Bun­des­zen­trale), die ihn schließ­lich in die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung geführt hat – mit einem Wort: der Mann ist völ­lig frei von jedem Ideologieverdacht.


Bevor die Erbschaftssteuerfreiheits-​​Befürworter jetzt wie­der umständ­lich Mate­rial gegen Men­schen im Beige­wum zu sam­meln begin­nen müs­sen, stel­len wir es frei Haus klar: der Beige­wum ist aus ver­tei­lungs­po­li­ti­schen Grün­den für eine Erb­schafts­be­steue­rung – sie soll einen Bei­trag gegen die herr­schen­den Ver­tei­lungs­un­gleich­hei­ten leis­ten. Dane­ben gibt es noch viele andere Argu­mente für eine Erb­schafts­steuer, allen voran die wirt­schafts­li­be­ra­len Argu­mente für glei­che Start­be­din­gun­gen für Spröss­linge aus unter­schied­lich rei­chen Fami­lien. In Öster­reich feh­len lei­der weit­ge­hend Stim­men, die diese libe­ra­len Argu­mente arti­ku­lie­ren. Wäh­rend die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung in ande­ren wirt­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen zu den stärks­ten Für­spre­chern markt­wirt­schaft­li­cher Prin­zi­pien zählt, wech­selt sie in der Steu­er­de­batte die Linie. Wieso domi­nie­ren plötz­lich die Besitz­stands­wah­rungs­in­ter­es­sen von Mil­lio­nä­ren und ihren Söh­nen die Argu­men­ta­tion der Unter­neh­mens­ver­tre­tung, wenn es um Fra­gen der Ver­mö­gens­be­steue­rung geht? Gibt es in der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung keine Kräfte, die für wirt­schafts­li­be­rale Chan­cen­gleich­heit ein­ste­hen, und den Für­spre­chern feu­da­ler Ver­hält­nisse in den eige­nen Rei­hen entgegentreten?



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Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?

April. 9th 2009 — 18:20

Es ist wird wie­der ein­mal hef­tig über die Ver­mö­gen­steuer dis­ku­tiert, doch der Opti­mis­mus, dass sie wirk­lich kommt, hält sich in Gren­zen. Es stellt sich aber die Frage, was ökono­misch für oder gegen eine Besteue­rung von Ver­mö­gen spricht.

Die Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben ist gerade auch in  Kri­sen­zei­ten uner­läss­lich, um soziale Leis­tun­gen aus­zu­bauen, Bil­dung und Kul­tur aus­rei­chend zu finan­zie­ren, öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jekte rea­li­sie­ren zu kön­nen, eine aktive Arbeits­markt­po­li­tik zu betrei­ben kurz: Um den Lebens­stan­dard der Men­schen zu sichern. Diese Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich über Steu­er­ein­nah­men, zum Teil auch über eine staat­li­che Neu­ver­schul­dung zu rea­li­sie­ren. Und dabei muss gel­ten: Wer mehr hat, der hat auch eine grö­ßere Steu­er­last zu tra­gen. Es ist daher schwer ver­ständ­lich, warum Öster­reich auf Ein­nah­men aus Sub­stanz­steu­ern – also aus Erb­schafts– und Ver­mö­gen­steu­ern – weit­ge­hend ver­zich­tet.  Ein paar Argu­mente für die Debatte:

  1. Öster­reich ist bei der Besteue­rung von Ver­mö­gen und Erb­schaf­ten (fast) Schluss­licht in der EU. 2006 wur­den gerade ein­mal 0,6 des BIP durch diese Steu­ern ein­ge­ho­ben.  Der Durch­schnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Groß­bri­tan­nien waren es 4,6 Pro­zent des BIP (Stan­dard vom 09.04.09). Bei einer Anhe­bung auf den EU-​​Durchschnitt würde Öster­reich 4 Mrd. Euro jähr­lich zusätz­lich einnehmen.
  2. Ver­mö­gen sind extrem ungleich ver­teilt. Wer wirk­lich eine Umver­tei­lung will, der muss in die Sub­stanz die­ser Ver­mö­gen eingreifen.
  3. Die Angst vor einer Ver­mö­gen­steuer ist enorm. Men­schen, die durch bes­sere öffent­li­che Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren wür­den, leh­nen deren Finan­zie­rung über eine Ver­mö­gen­steuer den­noch ab. Dabei muss klar sein: Eine Ver­mö­gen­steuer kann so aus­ge­stal­tet wer­den, dass klei­nere und mitt­lere Ver­mö­gen steu­er­frei blei­ben. Dafür kön­nen ent­spre­chende Frei­be­träge vor­ge­se­hen wer­den. Das Schü­ren der Angst vor Ver­mö­gen­steu­ern ist inter­es­sen­ge­lei­tet und nicht rational.
  4. Gegen die Ver­mö­gen­steuer wird ein­ge­wandt, dass die­ses Geld bereits ver­steu­er­tes Ein­kom­men sei und eine dop­pelte Besteue­rung nicht zuläs­sig ist. Nun wird aber jedes Ein­kom­men bei Ver­aus­ga­bung mehr­fach besteu­ert: Erst durch die Lohn– und Ein­kom­men­steuer, dann durch diverse Ver­brauch­steu­ern (Mehr­wert­steuer, Mine­ral­öl­steuer usw.). Es gibt kei­ner­lei Begrün­dung, warum das nicht so sein sollte. Daher kön­nen auch Ver­mö­gen­steu­ern ein­ge­ho­ben wer­den, so denn der poli­ti­sche Wille da ist.

Neben der Frage der Ein­nah­men ist immer die Frage der Funk­tion zu beach­ten. Eine Besteue­rung von Ver­mö­gen lässt sich einer­seits aus dem Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip, ande­rer­seits aus dem Äqui­va­lenz­prin­zip begrün­den. Aus Ver­mö­gen ent­ste­hen Leis­tun­gen wie bspw. Ein­kom­men, Pres­tige, Macht, Sicher­heit. Eine Per­son, die Leis­tungs­fä­hi­ger ist, ist jedoch stär­ker zu besteu­ern. Dies ist kein Natur­ge­setz, aber eine poli­ti­sche Set­zung. Diese gilt es zu ver­tei­di­gen, weil das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip eine der zen­tra­len Säu­len eines Sozi­al­staa­tes dar­stellt. Ein sol­cher kann nur bei Umver­tei­lung funk­tio­nie­ren, denn wenn jede Gruppe für sich selbst sor­gen muss, dann ist das kein Wohl­fahrts­staat mehr. Zudem leis­tet der Staat auch etwas für die Ver­mö­gen­den: Er garan­tiert das Eigen­tum, er stellt die juris­ti­sche und säch­li­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die not­wen­dig sind, dass Ver­mö­gen ent­ste­hen und exis­tie­ren kann. Daher kann der Staat nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip auch Steu­ern auf Ver­mö­gen begrün­det ein­he­ben.
Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass Öster­reich auf die drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­men aus der Ver­mö­gen­steu­ern ver­zich­tet. Die posi­ti­ven Effekte – Ein­nah­me­stei­ge­rung, glei­chere Ver­tei­lung, weni­ger Kapi­ta­lak­ku­mu­la­tion – sind groß und soll­ten die Poli­tik dazu ver­an­las­sen, end­lich zu han­deln. Mit einem Ver­weis auf das Regie­rungs­pro­gramm ist es nicht getan. Ers­tens ist es ein Feh­ler, dass dort keine Ver­mö­gen­steuer benannt wird. Zwei­tens kann man Feh­ler kor­ri­gie­ren. Und Drit­tens ist die wirt­schaft­li­che Situa­tion eine deut­lich andere als zum Zeit­punkt der Koalitionsverhandlungen.

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