Archiv für August 2010


BEIGEWUM-Stellungnahme zur Budgetkonsolidierung

24. August 2010 – 15:42 Uhr

Alter­na­ti­ven zur neo­li­be­ra­len Budgetkonsolidierung 

Die Aus­wir­kun­gen der stärks­ten Krise des kapi­ta­lis­ti­schen Wirt­schafts­sys­tems seit 80 Jah­ren konn­ten mit mas­si­ver Staats­in­ter­ven­tion dies­mal ver­gleichs­weise rasch ein­ge­dämmt wer­den. Ban­ken wur­den geret­tet, der Wirt­schafts­ein­bruch begrenzt, die Mas­sen­ein­kom­men sta­bi­li­siert, zumin­dest in Öster­reich der Anstieg der Arbeits­lo­sig­keit über­schau­bar gehal­ten – aber vor allem wur­den auch die Ver­mö­gens­werte gesi­chert. All das gab es nicht zum Null­ta­rif – im Gegen­teil: Alleine in der Euro­zone sam­mel­ten sich Kri­sen­schul­den in Höhe von einem Fünf­tel der Wirt­schafts­leis­tung an, rund 1,5 Bil­lio­nen Euro (AT: rund 10 % des BIP bzw. knapp 30 Mrd Euro).

Vor die­sem Hin­ter­grund meh­ren sich die Ver­su­che, das Ver­ur­sa­cher­prin­zip aus den gegen­wär­ti­gen bud­get­po­li­ti­schen Debat­ten aus­zu­blen­den. Umso mehr bedarf es der Klar­stel­lung, dass die höhere Staats­ver­schul­dung tat­säch­lich auf­grund der Krise – und nicht auf­grund plötz­lich über­bor­den­der Sozi­al­leis­tun­gen – so rasch steigt: Die Kri­sen­schuld drückt sich eben nicht nur in Ban­ken– und Kon­junk­tur­pa­ke­ten, son­dern eben auch in höhe­ren Sozi­al­aus­ga­ben für Arbeits­lo­sig­keit, sin­ken­des Abga­ben­auf­kom­men und stei­gende Abgangs­de­ckun­gen der Bei­trags­aus­fälle in den Sozi­al­ver­si­che­rung­s­töp­fen aus. Gleich­zei­tig ist her­vor­zu­strei­chen, dass gerade im Haupt­kri­sen­jahr 2009 die Ver­mö­gen bzw. die Zahl der Mil­lio­näre gemäß diver­sen Wealth Reports 2009 wie­der deut­lich gestie­gen ist – vor allem auf­grund stei­gen­der Bör­sen­kurse. Diese hän­gen eng damit zusam­men, dass Unter­neh­men bei Per­so­nal sowie Inves­ti­tio­nen spar­ten, wäh­rend sie zumeist die Divi­den­den­aus­schüt­tungs­quo­ten stei­ger­ten und Mana­ge­rIn­nen­be­züge üppig beließen.

Krise als Chance neo­li­be­ra­ler Reformpolitik?

Folgt man der Logik von OECD, EZB, EU-​​Kommission sowie Wirt­schafts­lob­bys und ihren Par­teien, müs­sen die Kri­sen­schul­den nun mög­lichst radi­kal abge­baut wer­den. Am bes­ten durch eine ver­schärfte Durch­set­zung der bereits vor der Krise ins Sto­cken gera­te­nen neo­li­be­ra­len Reform­po­li­tik (kaum wei­tere Libe­ra­li­sie­rung von Dienst­leis­tun­gen, öffent­li­cher Daseins­vor­sorge oder Arbeits­be­zie­hun­gen). Am Pro­gramm ste­hen ins­be­son­dere Kür­zun­gen der Staats­haus­halte mit dem Ziel einer erneu­er­ten Inten­si­tät der wett­be­werbs­staat­li­chen Restruk­tu­rie­rung, Abbau der sozia­len Sicher­heit und erhöh­ter Druck auf Beschäf­tigte län­ger und zu schlech­te­ren Bedin­gun­gen zu arbei­ten. Wo das nicht aus­reicht, sol­len Mas­sen­steu­ern die Kas­sen fül­len und vor allem ärme­ren Haus­hal­ten so man­che Las­ter finan­zi­ell aus­ge­trie­ben wer­den (Tabak, Alko­hol, Energieverbrauch).

Dis­kur­siv wer­den die Kri­sen­schul­den zuneh­mend in ein „Leben über den Ver­hält­nis­sen“ der gesam­ten Bevöl­ke­rung bzw des Staats­ap­pa­ra­tes umge­deu­tet, wel­ches nun nicht mehr leist­bar sei. So wird die Ver­tei­lungs­frage bewusst aus­ge­blen­det, die sich sowohl vor, in und nach der Krise stellt. Folg­lich wer­den höhere Steu­ern für beson­ders wohl­ha­bende Schich­ten bes­ten­falls in Fuß­no­ten in Betracht gezo­gen. Im Mit­tel­punkt steht aber nur eines, näm­lich Spa­ren – bevor­zugt bei mög­lichst wei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung: Pen­sio­nis­tIn­nen, Arbeits­lo­sen, Schü­le­rIn­nen, öffent­lich Bediens­te­ten, sozial Schwä­che­ren, usw. Ganz im Sinne des Thatcher’schen Leit­spruchs heißt es wie­der „There is no alter­na­tive“. Dass dies unver­meid­li­che nega­tive Fol­gen nicht nur für die Betrof­fe­nen, son­dern auch gesamt­ge­sell­schaft­lich in Form von höhe­rer Arbeits­lo­sig­keit und nied­ri­ge­rem Wohl­stand für alle hat, wird zwar immer wie­der wis­sen­schaft­lich bestä­tigt, aber poli­tisch igno­riert oder mit der zwei­fel­haf­ten Pro­gnose von posi­ti­ven Effek­ten in 30 Jah­ren ver­schlei­ert. Ebenso, dass es genau des­halb eine breite gesell­schaft­li­che Debatte und mehr Mit­be­stim­mung statt Sach­zwang– und Blut-​​Schweiß-​​Tränen-​​Logik bedürfte.

Die­ses war bereits das domi­nie­rende Mus­ter der Kri­sen­po­li­ti­ken der 1980er und 1990er. Die Welt­wirt­schafts­krise der 1930er Jahre wurde hin­ge­gen – spä­tes­tens nach der Über­win­dung der sie beglei­ten­den Faschis­men – noch zu einem fun­da­men­ta­len Wech­sel in der Wirt­schafts­po­li­tik genutzt, der in den Indus­trie­staa­ten zumin­dest bis Ende der 60er noch nie dage­we­sene Wohl­stands­zu­wächse brachte.

Alter­na­ti­ven zu Spa­ren UND Schul­den gefragt

Bud­get­de­fi­zite sind in spe­zi­fi­schen Situa­tio­nen – wie ins­be­son­dere der aktu­el­len – zwecks Sta­bi­li­sie­rung der Wirt­schaft im Sinne einer keyne­sia­ni­schen Wirt­schafts­po­li­tik, teu­ren Groß­pro­jekte oder zwecks Inves­ti­tio­nen mit einem über den Zins­kos­ten lie­gen­dem Ertrags­wert zwei­fels­ohne sinn­voll. Lang­fris­tig sollte eine wach­sende Staats­ver­schul­dungs­quote aber ver­mie­den wer­den: Ers­tens würde sie zu einem wach­sen­den Anteil der Zins­kos­ten an den Gesamt­aus­ga­ben füh­ren, sprich es bleibt ein gerin­ge­rer Teil für andere Aus­ga­ben. Zwei­tens steigt die poten­zi­elle Abhän­gig­keit von den Kapi­tal­ge­be­rIn­nen (auch wenn diese nur in den sel­tens­ten Fäl­len so kon­kret mani­fest wird wie zuletzt etwa in Grie­chen­land). Drit­tens ver­tei­len sie zu Wohl­ha­ben­den um, denn Staats­schul­den sind immer auch – im All­ge­mei­nen sehr ungleich ver­teilte – Finanz­ver­mö­gen ande­rer: ins­be­son­dere von Ban­ken, wei­ters von Invest­ment­fonds und Ver­si­che­run­gen, eher sel­te­ner direkt von rei­chen Pri­vat­per­so­nen. Es ist eine beson­dere Iro­nie der Krise, wenn nun die staat­lich geret­te­ten Ban­ken – deren Ent­schei­dungs­gre­mien zumeist nicht ange­tas­tet wur­den – nun ihre Macht als wich­tigste Kapi­tal­ge­be­rin­nen der Staa­ten gegen diese aus­spie­len und via höhere Zin­sen durch Risi­ko­auf­schläge maß­geb­lich daran verdienen.

Eine höhere Ver­schul­dung ist daher bis zu einem gewis­sen Grad nur ein schlech­tes Sub­sti­tut für höhere ver­mö­gens­be­zo­gene Steu­ern: Im einen Fall muss das Geld plus Zin­sen wie­der zurück­ge­zahlt wer­den, im ande­ren steht es per Gesetz der öffent­li­chen Hand zu. Im einen Fall wird die poli­ti­sche Macht des Finanz­ka­pi­tals gestärkt, im ande­ren die Ent­schei­dungs­macht der Finan­ziers ein­ge­schränkt. So schlug bereits Joseph Schum­pe­ter zu Beginn der 1. Repu­blik vor, die dama­li­gen Kriegs­schul­den mit einer ein­ma­li­gen, gro­ßen Ver­mö­gens­ab­gabe zu til­gen. In der aktu­el­len Krise for­derte ledig­lich die IG-​​Metall in Deutsch­land eine Zwangs­an­leihe für Rei­che, die real­po­li­tisch jedoch noch weni­ger Erfolgs­aus­sicht haben dürfte als zumin­dest mode­rate ver­mö­gens­be­zo­gene Abgaben.

Her­aus­for­de­run­gen Arbeits­lo­sig­keit und Kri­sen­ver­mei­dung nicht min­der dringlich

Zur Kon­so­li­die­rung der Staats­fi­nan­zen gibt es mit­tel­fris­tig folg­lich tat­säch­lich keine Alter­na­tive, sehr wohl aber bezüg­lich „wer“, „wann“ und des „wie“. Wich­tig ist, dass sie nicht los­ge­löst von der Wirt­schafts­krise erfolgt. Sie soll des­halb Teil einer aus­ge­wo­ge­nen Wirt­schafts­po­li­tik sein, die neben dem Abbau der Defi­zite auch einen Abbau der deut­lich über 20 Mio Arbeits­lo­sen in Europa, höhere und glei­cher ver­teilte Wohl­stands­ge­winne, einen ökolo­gi­schen Umbau der Wirt­schaft usw. zum Ziel hat. Sie muss aber auch auf eine Ver­mei­dung zukünf­ti­ger Kri­sen abzie­len, denn ange­sichts der Dimen­sion der Kri­sen­schul­den wäre ihre Ver­mei­dung die mit Abstand beste Kon­so­li­die­rungs­stra­te­gie gewe­sen. Aus­gangs­punkt müs­sen des­halb auch Lösun­gen der struk­tu­rel­len Kri­sen­ur­sa­chen sein – im Wesent­li­chen die in Deutsch­land vom Insti­tut für Makro­öko­no­mie und Kon­junk­tur­for­schung gepräg­ten „3 U“: Ungleich­heit, Ungleich­ge­wichte im Außen­han­del und Unver­nunft auf den Finanzmärkten.

Die aktu­el­len Kon­so­li­die­rungs­pro­zesse auf euro­päi­scher wie natio­na­ler Ebene sind Ver­su­che eine unso­ziale Poli­tik der lee­ren Kas­sen durch­zu­set­zen: Fahr­läs­sig pro­du­zierte Defi­zite wer­den genutzt um staat­li­che Leis­tun­gen ein­zu­schrän­ken oder zu pri­va­ti­sie­ren. Auch dies­mal wird haupt­säch­lich auf Aus­ga­ben­kür­zun­gen gesetzt wer­den, wäh­rend Ver­mö­gen bzw der Finanz­sek­tor kaum belas­tet wer­den. Diese Kür­zun­gen dämp­fen jedoch die wirt­schaft­li­che Erho­lung, Beschäf­ti­gung und sozia­len Zusam­men­halt, denn Staats­aus­ga­ben sind ver­ant­wort­lich für einen wesent­li­chen Teil der gesamt­wirt­schaft­li­chen Nach­frage. Gerade in Län­dern wie Spa­nien wäre es fatal, wie ange­kün­digt bereits 2013 die Maastricht-​​Kriterien wie­der ein­zu­hal­ten, zumin­dest solange die Wirt­schafts– und Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung nicht kräf­tig anzie­hen. Gefragt ist außer­dem eine dif­fe­ren­zierte Stra­te­gie: Län­der mit Leis­tungs­bi­lanz­über­schüs­sen und unter­durch­schnitt­li­chen Defi­zi­ten soll­ten eine weni­ger restrik­tive Fis­kal­po­li­tik fah­ren um den Spiel­raum von Spa­nien & Co zu erhöhen.

In Öster­reich sieht der Plan der Bun­des­re­gie­rung für 2011 eine Defi­zit­re­duk­tion von bis zu 4 Mrd Euro mit aus­ga­ben­sei­ti­gem Schwer­punkt vor – gerade vor dem Hin­ter­grund einer im euro­päi­schen Ver­gleich guten Aus­gangs­lage eine absurd hohe Vor­gabe (ins­be­son­dere wenn – wie von der Regie­rung vor­ge­se­hen – im Bil­dungs­be­reich mehr Mil­lio­nen als beim Heer ein­ge­spart wer­den sol­len). Es ist zu befürch­ten, dass Unter­fi­nan­zie­rung im Bil­dungs­be­reich, feh­lende För­de­rung von Klein­kin­dern, Arbeits­lo­sig­keit und feh­lende soziale Absi­che­rung die Chan­cen zukünf­ti­ger Gene­ra­tio­nen beschrän­ken. Gemäß WIFO-​​Studien müsste ein Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­men von einer Mil­li­arde Euro – je nach Maß­nahme – bis zu 0,7 % des BIP bzw 25.000 Arbeits­plätze kos­ten. Das wird wie­derum dazu füh­ren, dass die Kon­so­li­die­rung selbst gefähr­det ist, weil der Nach­fra­ge­aus­fall zB die Staats­ein­nah­men wei­ter senkt oder die Aus­ga­ben durch Arbeits­lo­sig­keit erhöht. Es wird geschätzt, dass ein um 1 %-Punkt nied­ri­ge­res Wirt­schafts­wachs­tum das Bud­get­de­fi­zit um knapp 0,5 % des BIP ver­schlech­tert. Spa­ren alle Euro­päi­schen Staa­ten gleich­zei­tig, ver­stär­ken sich die nega­ti­ven Effekte sogar noch wech­sel­sei­tig.

Ver­mö­gende und Finanz­sek­tor besteuern

Die Kon­so­li­die­rung muss folg­lich zual­ler­erst auf der Ein­nah­men­seite anset­zen und zwar dort, wo sie eine adäquate Kri­sen­ant­wort sind und von den Betrof­fe­nen geschul­tert wer­den kön­nen: bei Ver­mö­gen­den. Das würde bedeu­ten, Ver­mö­gens­zu­wächse, Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen sowie Ver­mö­gen an sich zu belas­ten sowie höhere Spit­zen­steu­er­sätze auf sehr hohe Ein­kom­men ein­zu­he­ben (zB ab etwa 250.000 Euro/​Jahr). Zusätz­lich müss­ten im Finanz­sek­tor desta­bi­li­sie­rende Akti­vi­tä­ten redu­ziert wer­den, auch – aber nicht nur – mit Steu­ern: Finanz­trans­ak­ti­ons­steuer, Ban­ken­ab­gabe und höhere Besteue­rung von Boni­fi­ka­tio­nen kön­nen hier posi­tive Len­kungs­ef­fekte brin­gen. Diese Steu­ern kön­nen zudem als Abgel­tung für die Ret­tung der Ver­mö­gen der Bank­ak­tio­nä­rIn­nen auf Staats­kos­ten gese­hen wer­den, die ohne Inter­ven­tion deut­lich ver­rin­gert oder ver­nich­tet wor­den wären.

Sie sind aber auch aus ande­ren Grün­den ande­ren Maß­nah­men wie höhe­ren Aus­ga­ben­kür­zun­gen vor­zu­zie­hen: Sie wir­ken sich posi­tiv auf die Ein­kom­mens­ver­tei­lung aus, sie ste­hen in engem Zusam­men­hang mit der Krise, sie fin­den eine rela­tiv breite Zustim­mung in der Bevöl­ke­rung und sie haben kaum nega­tive Fol­gen für die gesamt­wirt­schaft­li­che Nach­frage, da Rei­che eher mit Spar– als mit Kon­sum­ver­zicht rea­gie­ren. Spe­zi­ell in Öster­reich kommt hinzu, dass die Abga­ben­quote von Ver­mö­gen auch im inter­na­tio­na­len Ver­gleich rekord­ver­däch­tig nied­rig ist.

Das Defizit-​​Dilemma ist nur lang­fris­tig und mit höhe­ren ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern sinn­voll zu lösen, die nicht nur wenig wachs­tums­hem­mend, son­dern vor allem auch sozial gerecht sind. Höhere Steu­ern sind auch des­halb ange­bracht, weil andern­falls ein Abbau der Kri­sen­schul­den wohl zu Las­ten not­wen­di­ger Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen geht: qua­li­ta­tiv hoch­wer­tige Bil­dung, Pflege, Kin­der­be­treu­ung sowie Inte­gra­tion und eine Ener­gie­wende erfor­dern höhere Aus­ga­ben, die es für eine Zukunft ohne neo­li­be­ra­len Back­lash zu finan­zie­ren gilt.

Schuldenbremse nach deutschem Vorbild?

8. August 2010 – 19:31 Uhr

Die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung und das IHS wol­len eine Schul­den­bremse in Öster­reich ein­füh­ren und sich dabei an Deutsch­land ori­en­tie­ren. So berich­ten es u.a. der Stan­dard und der ORF. Dabei wird jedoch  über­se­hen, dass die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der deut­schen Schul­den­bremse mas­siv zu bezwei­feln ist (vgl. Him­pele 2010), und dass zudem  dog­ma­tisch über Staats­ver­schul­dung gespro­chen wird, ohne  ökono­mi­sche Argu­mente und Erwä­gun­gen anzu­füh­ren. Drit­tens  soll mit der deut­schen Schul­den­bremse dafür gesorgt wer­den, das Bud­get aus­ga­ben­sei­tig zu kon­so­li­die­ren. Eine sinn­volle Erhö­hung der Steu­ern wird dabei völ­lig außer Acht gelas­sen. Der Schwei­zer Kan­ton St. Gal­len regelt das anders.


Staats­ver­schul­dung – Gründe und Probleme

Eine Ver­schul­dung des Staa­tes muss immer gut begrün­det wer­den,  da sie Zins­zah­lun­gen und Til­gungs­leis­tun­gen nach sich zieht, was spä­tere Hand­lungs­mög­lich­kei­ten ein­schränkt. Ganz all­ge­mein kann mit Cor­neo (2009, S. 5) gesagt wer­den, dass „[d]ie first-​​best-​​Regel der Finanz­po­li­tik ver­langt, daß diese so aus­ge­wählt wird, daß die soziale Wohl­fahrt des Lan­des bei Ein­hal­tung der Bud­get­be­schrän­kun­gen […] maxi­miert wird.“ Der Staat sollte sich also dann ver­schul­den, wenn der Ertrag (gerin­gere Arbeits­lo­sig­keit, Wirt­schafts­wachs­tum, Infra­struk­tur­be­reit­stel­lung, sozia­ler Friede …) der schul­den­fi­nan­zier­ten Maß­nah­men die Kos­ten der Ver­schul­dung über­steigt. Dies lässt sich zwar nicht immer ein­deu­tig ermit­teln, kann aber als Annä­he­rung an eine ratio­nale Finanz­po­li­tik ver­stan­den wer­den. Es kann dem­nach nicht darum gehen, Staats­schul­den zu ver­bie­ten, son­dern nur darum, Staats­ver­schul­dung gezielt und sinn­voll ein­zu­set­zen.
Die Arbeits­gruppe Alter­na­tive Wirt­schafts­po­li­tik (2005, S. 154ff. und 2008, S. 169ff.) hat einige Gründe für die Staats­ver­schul­dung genannt, die sich wie folgt zusam­men­fas­sen las­sen (vgl. Him­pele 2010: 18):


  • Ohne Schul­den gibt es in einer Volks­wirt­schaft keine Erspar­nis, da jeder Geld­for­de­rung eine Ver­bind­lich­keit in glei­cher Höhe ent­ge­gen­ste­hen muss. Wenn die Geld­ver­mö­gens­bil­dung der pri­va­ten Haus­halte steigt und die Erspar­nisse nicht durch nicht­fi­nan­zi­elle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten als Kre­dit auf­ge­nom­men wer­den (um real zu inves­tie­ren), son­dern diese im Gegen­teil selbst Über­schüsse bil­den und über­dies die Ver­schul­dung des Aus­lands begrenzt ist, fin­den die Erspar­nisse zum Teil keine reale Ver­wen­dung. In die­sem Fall muss der Staat „die ‚Lückenbüßer‘-Funktion über­neh­men. Tut er das nicht, wird man­gels bin­nen­wirt­schaft­li­cher Nach­frage die Pro­duk­tion zurück­ge­hen“, bis die hier­durch rück­läu­fi­gen Erspar­nisse der Summe aus Investitions-​​, Staats­nach­frage und Export­über­schuss ent­spre­chen (Arbeits­gruppe Alter­na­tive Wirt­schafts­po­li­tik 2008, S. 174).
  • Auch gegen kon­junk­tu­relle Abschwünge ist Staats­ver­schul­dung ein ratio­na­les Instru­ment, da die „Ratio­na­li­täts­falle zwi­schen dem Resul­tat ein­zel­wirt­schaft­li­cher Ent­schei­dun­gen im Wett­be­werb und dem an sich mach­ba­ren höhe­ren Wirt­schafts­wachs­tum samt Beschäf­ti­gung“ nur der Staat über­win­den kann (ebd., S. 176).
  • Inves­ti­tio­nen, die künf­tig zu nach­hal­ti­gen Vor­tei­len füh­ren, kön­nen eben­falls schul­den­fi­nan­ziert werden.
  • Künf­tige Gene­ra­tio­nen erben nicht nur die Schul­den, son­dern auch den Nut­zen der Staats­aus­ga­ben etwa in Form von Infra­struk­tur. Daher kön­nen Inves­ti­tio­nen eben­falls nach dem Prin­zip des pay-​​as-​​you-​​use über Staats­schul­den finan­ziert wer­den (vgl. Arbeits­gruppe Alter­na­tive Wirt­schafts­po­li­tik 2005, S. 155; dies. 2008, S. 177f.).


Klar ist: Staats­ver­schul­dung birgt erheb­li­che Risi­ken. Klar ist aber auch: Staats­ver­schul­dung kann gezielt und sinn­voll genutzt wer­den. Die Frage, die es zu beant­wor­ten gilt, ist dem­nach, ob die Staats­ver­schul­dung aus zu hohen Aus­ga­ben oder zu gerin­gen Ein­nah­men resul­tiert. Zudem stellt sich die Frage, ob die Diver­genz von Ein­nah­men und Aus­ga­ben tem­po­rär oder struk­tu­rell ist. Ent­spre­chende Staats­ver­schul­dun­gen müs­sen sich  an der ökono­mi­schen Rea­li­tät und nicht an einem popu­lis­ti­schen Dog­ma­tis­mus orientieren.


Die deut­sche Schuldenbremse


Die deut­sche Schul­den­bremse sieht vor, dass die Staats­schul­den in eine struk­tu­relle und eine kon­junk­tu­relle Kom­po­nente unter­teilt wer­den. Die kon­junk­tu­relle Kom­po­nente soll dabei dazu füh­ren, dass sich der Staat im kon­junk­tu­rel­len Tief ver­schul­den darf, jedoch im kon­junk­tu­rel­len Hoch ent­spre­chende Til­gungs­zah­lun­gen zu leis­ten hat. Die struk­tu­relle – also nicht näher zu begrün­dende – Ver­schul­dung soll im Bund ab 2016 maxi­mal 0,35 Pro­zent des BIP betra­gen dür­fen, in den Län­dern soll sie ab 2020 gänz­lich unter­blei­ben.
Was sich sinn­voll anhö­ren mag birgt erheb­li­che Pro­bleme. So ist die Unter­tei­lung der Kom­po­nen­ten fak­tisch nicht mög­lich und die Wir­kung kon­junk­tu­rel­ler Ent­wick­lun­gen auf das Bud­get (Bud­get­sen­si­ti­vi­tät) kaum im Vor­aus zu ermit­teln. Die Aus­ge­stal­tung die­ser Rege­lun­gen bestimmt jedoch, wel­che Schul­den tat­säch­lich im Rah­men der gesetz­li­chen Rege­lun­gen mög­lich sind. Wei­tere Pro­bleme erge­ben sich in Deutsch­land dadurch, dass die Steu­er­ge­setze vom Bund und ggf. unter Zustim­mung der Län­der im Bun­des­rat (per Mehr­heits­ent­schei­dung) erlas­sen wer­den. Daher hat ein ein­zel­nes Land kaum Ein­fluss auf seine Ein­nah­men.  Die Schul­den­bremse kann also nur aus­ga­ben­sei­tig erreicht wer­den, dies jedoch zu Las­ten der Län­der­aus­ga­ben – in Deutsch­land gehö­ren hier etwa Bil­dung (Schu­len, Hoch­schu­len), Sicher­heit (Poli­zei) und zahl­rei­che soziale Leis­tun­gen sowie Kul­tur dazu. In den mit­tel­fris­ti­gen Finanz­pla­nun­gen der Län­der sind des­halb auch erheb­li­che Kür­zun­gen vor­ge­se­hen, so ist bereits eine Hoch­schule in Schleswig-​​Holstein gefähr­det und über­all sol­len Lan­des­per­so­nal abge­baut wer­den. Diese Poli­tik ori­en­tiert sich  nicht an den Not­wen­dig­kei­ten, son­dern an der Schul­den­bremse. Frag­lich ist zudem, ob eine der­ar­tige Poli­tik nicht die Bin­nen­nach­frage wei­ter abschnürt und so die Erreich­bar­keit des Ziels der struk­tu­rel­len Null­ver­schul­dung erst recht ver­un­mög­licht. An die­ser Stelle soll auf eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung ver­zich­tet wer­den. Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei Him­pele (2010), Tru­ger et al. (2009) und Horn et al. (2008; 2009).


Die Schul­den­bremse im Kan­ton St. Gallen

Deutsch­land ist nicht das ein­zige Land mit einer soge­nann­ten Schul­den­bremse. Auch die Schweiz hat sol­che Rege­lun­gen, ebenso ein­zelne Kan­tone, etwa St. Gal­len. Das zuläs­sige Defi­zit beträgt hier 3 Pro­zent der ein­fa­chen Steu­er­ein­nah­men des Kan­tons. Erst wenn ein Über­schuss, d.h. höhere Staats­ein­nah­men als Staats­aus­ga­ben, erwirt­schaf­tet wurde, der min­des­tens das Sie­ben­fa­che die­ses zuläs­si­gen Defi­zits beträgt, dür­fen im Kan­ton St. Gal­len die Steu­ern gesenkt wer­den (vgl. Kirch­gäss­ner 2010, S. 8). Damit wird die Ein­nah­me­seite des Kan­tons sta­bi­li­siert, da Steu­er­sen­kun­gen nur dann zuläs­sig sind, wenn die Staats­ein­nah­men tat­säch­lich zur Deckung der Staats­aus­ga­ben aus­rei­chen.  Die Schul­den­bremse damit  auch eine Steu­er­sen­kungs­bremse. Auf gesamt­schwei­zer Ebene sind die Rege­lun­gen jedoch anders, und Kirch­gäss­ner (2010, S. 15) schreibt dazu: „Die dahin­ter ste­hende Phi­lo­so­phie besteht darin, die Ein­nah­men zu begren­zen und die Aus­ga­ben an die Ein­nah­men anzu­pas­sen.“ Dies liegt auch daran, dass Steu­er­er­hö­hun­gen auf natio­na­ler Ebene in der Regel Geset­zes– und/​oder Ver­fas­sungs­än­de­run­gen bedür­fen und daher schwer durch­zu­set­zen sind. Die Bud­get­sa­nie­rung soll dem­nach vor allem aus­ga­ben­sei­tig gesche­hen – dies dürfte auch für die Poli­tik in Öster­reich gelten.


Schul­den­bremse oder Steuersenkungsbremse?

Öster­reich ver­zich­tet auf erheb­li­che Ein­nah­men durch eine ange­mes­sene Besteue­rung der Ver­mö­gen. Dar­auf haben wir in die­sem Blog bereits mehr­fach hin­ge­wie­sen (bspw. hier). Ähnlich wie in Deutsch­land sind zudem immer wie­der Steu­ern für Unter­neh­men gesenkt wor­den, so dass das Land auf Ein­nah­men ver­zich­tet. Das der­zei­tige starke Anwach­sen der Staats­schul­den ist zudem auf die Finanz– und Wirt­schafts­krise zurück­zu­füh­ren. Diese wurde bekannt­lich durch dere­gu­lierte Finanz­märkte ver­ur­sacht, und auch , weil Ein­kom­men und Ver­mö­gen immer unglei­cher ver­teilt sind und dadurch die Kri­sen­ten­den­zen ver­stärkt wur­den (vgl. auch BEIGEWUM/​Attac 2010, S. 32ff.).

Diese Tat­sa­chen sind bekannt. Die Lösung wäre dem­nach eine stär­kere Besteue­rung hoher Ein­kom­men und Ver­mö­gen. Dies hät­tet zwei Effekte: Ers­tens ließe sich die Staats­ver­schul­dung so ein­nah­me­sei­tig begren­zen, ohne dass soziale und öffent­li­che Leis­tun­gen ein­ge­schränkt wer­den müss­ten. Zwei­tens würde das „Spiel­geld“ für Spe­ku­la­tio­nen ver­rin­gert. Dass die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung die Kos­ten, auch der Krise, lie­ber via Spar­maß­nah­men auf die breite Bevöl­ke­rung abschie­ben will, ins­be­son­dere auch auf Per­so­nen, die auf staat­li­che Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind, ist nicht ver­wun­der­lich. Aller­dings soll­ten wir uns dage­gen wehren.


Lite­ra­tur

  • Arbeits­gruppe Alter­na­tive Wirt­schafts­po­li­tik (2005): Memo­ran­dum 2005. Sozi­al­staat statt Konzern-​​Gesellschaft, Köln.
  • Arbeits­gruppe Alter­na­tive Wirt­schafts­po­li­tik (2008): Memo­ran­dum 2008. Neu­ver­tei­lung von Ein­kom­men, Arbeit und Macht. Alter­na­ti­ven zur Bedie­nung der Ober­schicht, Köln.
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