Stichwort: Steuern


Prölls Kampfansage

Mai. 3rd 2009 — 21:48

Finanz­mi­nis­ter Pröll hielt seine erste Bud­get­rede. Sie war eine Kampf­an­sage. Eine Kampf­an­sage an die Krise, wie er es bezeichnete?

Wohl kaum.

Die Kon­junk­tur­pa­kete, die die Regie­rung bis jetzt beschlos­sen hat, inkl. Steu­er­re­form, dem letzt­jäh­ri­gen „Oster­frie­den“ und dem Maß­nah­men­pa­ket vom Herbst wer­den lt. OeNB eine Wachs­tums­wir­kung von 0,8% des BIP heuer, und 1,4% des BIP nächs­tes Jahr ent­fal­ten. Mit einem kumu­lier­ten Beschäf­ti­gungs­ef­fekt von 25.000 Per­so­nen 2010. Dabei waren schon im April über 300.000 Men­schen in Öster­reich arbeits­los, wenn die Schu­lungs­teil­neh­me­rIn­nen mit­ge­zählt wer­den. Es ist also nicht alles eine Kon­junk­tur­maß­nahme, auch wenn sie so bezeich­net wird. Aber das wäre einen eige­nen blog wert.

Was gibt es Posi­ti­ves zu berich­ten? Die Bud­gets wer­den expan­siv wir­ken, weil die auto­ma­ti­schen Sta­bi­li­sa­to­ren wir­ken. Mehr Geld gibt es also in den Berei­chen Arbeit und Sozi­al­ver­si­che­rung, aber auch Gesund­heit, Bil­dung, Wis­sen­schaft und Forschung.

Kaum jemand ist damit aber zufrie­den, weil von den Maß­nah­men des Regie­rungs­pro­gramms, die unter Finan­zie­rungs­vor­be­halt gestan­den sind (und dies war der über­wie­gende Teil) kaum eine umge­setzt wird. Die Ermes­sens­aus­ga­ben wur­den zudem gekürzt und der Per­so­nal­plan sieht bis 2013 Kür­zun­gen von 1.800 Stel­len vor, aus­ge­nom­men sind nur Bil­dung und Inne­res. Ach ja, an Ban­ken wer­den heuer 10.300 Mio. Euro aus­be­zahlt wer­den. Die sind aller­dings zufrie­den damit.

Warum war die Rede Prölls trotz­dem eine Kampf­an­sage? Die Kampf­an­sage galt denen, die sich für Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit in die­sem Land ein­set­zen. „Man kann sicher­lich vie­les über Öster­reich behaup­ten, aber doch sicher nicht, dass es unse­rem Land an Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit man­gelt …“, ist da nach­zu­le­sen. Und „Die wirk­lich wich­tige Frage ist daher nicht: Wer zahlt die Krise?“ Son­dern? „Die ent­schei­dende Frage kann doch nur sein: Wie kön­nen wir diese Krise mög­lichst schnell über­win­den? Und auch hier kann die Ant­wort nur sein: Wir alle gemeinsam.“

Wieso sol­len wir nicht dar­über reden, wer die Krise bezah­len soll? Fast gleich­zei­tig mit dem Bud­get ist das Sta­bi­li­täts­pro­gramm an die EU ver­schickt wor­den, wo die Regie­rung schreibt, dass sie das Defi­zit bis 2012 wie­der unter 3 Pro­zent brin­gen will. Was heißt das? Das nächste Bud­get wird schon ein Kon­so­li­die­rungs­bud­get. Die ÖVP wehrt sich, Steu­ern zu erhö­hen. Zur Erin­ne­rung: Als 1997 erst­mals das Maastricht-​​Defizit unter 3% gedrückt wurde, lag die Abga­ben­quote bei 44,4 Pro­zent. Als 2001 der unver­gleich­li­che Karl Heinz Gras­ser ein Null­de­fi­zit schrieb, lag die Abga­ben­quote gar bei 45,3 Pro­zent. Beide Male war die ÖVP in der Regierung.

Für 2010 und die Fol­ge­jahre ist aller­dings eine Abga­ben­quote von 41,2 Pro­zent pro­gnos­ti­ziert – kein Wun­der, gehen doch die Steu­er­auf­kom­men aus Kör­per­schafts­steuer, ver­an­lag­ter Ein­kom­mens­steuer – nicht zuletzt auf­grund von Steu­er­pri­vi­le­gien – und Kapi­tal­er­trags­steuer dra­ma­tisch zurück. Bei einem Defi­zit von 4,7% des BIP, dies soll auch in den Fol­ge­jah­ren noch so hoch sein. Wenn also ein­nah­men­sei­tige Maß­nah­men getrof­fen wer­den wür­den, um die 3%-Grenze zu errei­chen, würde die Abga­ben­quote wie­der auf ca. 43% stei­gen. Dort lag sie 2008 auch. Sie liegt damit weit unter 1997 und 2001. Trotz­dem legt sich die ÖVP quer.

Die ÖVP macht eine Kampf­an­sage, nicht an die Krise, son­dern an den Sozi­al­staat. Die­ser ver­teilt in Öster­reich vor allem aus­ga­ben­sei­tig um. Und dort soll gekürzt wer­den. Weil es für die ÖVP, wie wir gelernt haben, an vie­lem man­gelt, aber an Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit in Öster­reich noch viel zu viel gibt.

Kommentieren » | blog

Mehr Brutto!

Mai. 1st 2009 — 19:00

Auf sei­nen Post­kar­ten zum Thema „Raus aus der Krise!“ for­dert der ÖGB Ober­ös­ter­reich unter ande­rem eine Sen­kung der Lohn­steuer. Ähnli­ches konnte man am 1. Mai in Wien hören.  Nun ist natür­lich nichts dage­gen ein­zu­wen­den, das Steu­er­sys­tem zu refor­mie­ren. Es muss aber klar sein, dass eine Lohn­steu­er­sen­kung immer auch den Spit­zen­steu­er­ver­die­nern zu Gute kommt. Denn auch sie zah­len für die ers­ten 11.000 Euro keine Ein­kom­men­steu­ern, für die fol­gen­den Euro dann den Ein­gangs­steu­er­satz usw. und erst der 60.001. Euro  wird mit dem Spit­zen­steu­er­satz belas­tet. Wird der Ein­gangs­steu­er­satz gesenkt, dann zahlt auch der Ein­kom­mens­mil­lio­när weni­ger Ein­kom­men­steu­ern. Zudem muss der Staat die aus der Steu­er­sen­kung resul­tie­ren­den Min­der­ein­nah­men lang­fris­tig über Aus­ga­ben­kür­zun­gen oder andere Steu­ern kompensieren.


Um die gewal­ti­gen Aus­ga­ben zu finan­zie­ren, die einer­seits not­wen­dig sind, um die Krise zu über­ste­hen, die ande­rer­seits aber auch not­wen­dig sind, um bspw. das Sozi­al­sys­tem aus­zu­bauen und die öffent­li­che Daseins­vor­sorge wie­der in die öffent­li­che Hand zu über­füh­ren, braucht der Staat jedoch Mehr­ein­nah­men. Daher sollte über eine Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes nach­ge­dacht wer­den – also über höhere Ein­kom­men­steu­ern. So kön­nen die Spit­zen­ver­die­ne­rIn­nen stär­ker an der Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben betei­ligt wer­den.
Das Ziel des ÖGB ist eine neue Ver­tei­lung der Steu­er­last. Arbeit­neh­me­rIn­nen sol­len ent­las­tet wer­den, im Gegen­zug sol­len andere Steu­ern erhöht wer­den.  Höhere Steu­ern auf Ver­mö­gen sind hier­bei ein rich­ti­ger Schritt. Die Lohn­steu­ern zu sen­ken kann aber keine sinn­volle For­de­rung sein, da ein Ziel auch staat­li­che Mehr­ein­nah­men sind.
Steu­er­po­li­tik kann und muss auch für Umver­tei­lung genutzt wer­den – die Debatte über die Ver­mö­gens­be­steue­rung macht dies deut­lich. Aller­dings kann Umver­tei­lung nur statt­fin­den, wenn ein Ver­tei­lungs­kampf auch geführt wird. Ori­gi­näre Auf­gabe der Gewerk­schaf­ten ist dabei die Tarif– und nicht die Steu­er­po­li­tik. Die For­de­rung muss lau­ten: Mehr brutto (und nicht: Mehr Netto vom Brutto). Auf­gabe der Gewerk­schaf­ten ist es, über gute Lohn­ab­schlüsse auch dafür zu sor­gen, dass die Ver­tei­lung zwi­schen Kapi­tal– und Arbeits­ein­kom­men zu Guns­ten der Arbeit ver­scho­ben wird. Diese Aus­ein­an­der­set­zung mit der Arbeit­ge­ber­seite gilt es zu füh­ren – und nicht den Ver­tei­lungs­kampf Arbeit­neh­me­rIn­nen gegen Staat.

Kommentieren » | blog

Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?

April. 9th 2009 — 18:20

Es ist wird wie­der ein­mal hef­tig über die Ver­mö­gen­steuer dis­ku­tiert, doch der Opti­mis­mus, dass sie wirk­lich kommt, hält sich in Gren­zen. Es stellt sich aber die Frage, was ökono­misch für oder gegen eine Besteue­rung von Ver­mö­gen spricht.

Die Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben ist gerade auch in  Kri­sen­zei­ten uner­läss­lich, um soziale Leis­tun­gen aus­zu­bauen, Bil­dung und Kul­tur aus­rei­chend zu finan­zie­ren, öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jekte rea­li­sie­ren zu kön­nen, eine aktive Arbeits­markt­po­li­tik zu betrei­ben kurz: Um den Lebens­stan­dard der Men­schen zu sichern. Diese Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich über Steu­er­ein­nah­men, zum Teil auch über eine staat­li­che Neu­ver­schul­dung zu rea­li­sie­ren. Und dabei muss gel­ten: Wer mehr hat, der hat auch eine grö­ßere Steu­er­last zu tra­gen. Es ist daher schwer ver­ständ­lich, warum Öster­reich auf Ein­nah­men aus Sub­stanz­steu­ern – also aus Erb­schafts– und Ver­mö­gen­steu­ern – weit­ge­hend ver­zich­tet.  Ein paar Argu­mente für die Debatte:

  1. Öster­reich ist bei der Besteue­rung von Ver­mö­gen und Erb­schaf­ten (fast) Schluss­licht in der EU. 2006 wur­den gerade ein­mal 0,6 des BIP durch diese Steu­ern ein­ge­ho­ben.  Der Durch­schnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Groß­bri­tan­nien waren es 4,6 Pro­zent des BIP (Stan­dard vom 09.04.09). Bei einer Anhe­bung auf den EU-​​Durchschnitt würde Öster­reich 4 Mrd. Euro jähr­lich zusätz­lich einnehmen.
  2. Ver­mö­gen sind extrem ungleich ver­teilt. Wer wirk­lich eine Umver­tei­lung will, der muss in die Sub­stanz die­ser Ver­mö­gen eingreifen.
  3. Die Angst vor einer Ver­mö­gen­steuer ist enorm. Men­schen, die durch bes­sere öffent­li­che Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren wür­den, leh­nen deren Finan­zie­rung über eine Ver­mö­gen­steuer den­noch ab. Dabei muss klar sein: Eine Ver­mö­gen­steuer kann so aus­ge­stal­tet wer­den, dass klei­nere und mitt­lere Ver­mö­gen steu­er­frei blei­ben. Dafür kön­nen ent­spre­chende Frei­be­träge vor­ge­se­hen wer­den. Das Schü­ren der Angst vor Ver­mö­gen­steu­ern ist inter­es­sen­ge­lei­tet und nicht rational.
  4. Gegen die Ver­mö­gen­steuer wird ein­ge­wandt, dass die­ses Geld bereits ver­steu­er­tes Ein­kom­men sei und eine dop­pelte Besteue­rung nicht zuläs­sig ist. Nun wird aber jedes Ein­kom­men bei Ver­aus­ga­bung mehr­fach besteu­ert: Erst durch die Lohn– und Ein­kom­men­steuer, dann durch diverse Ver­brauch­steu­ern (Mehr­wert­steuer, Mine­ral­öl­steuer usw.). Es gibt kei­ner­lei Begrün­dung, warum das nicht so sein sollte. Daher kön­nen auch Ver­mö­gen­steu­ern ein­ge­ho­ben wer­den, so denn der poli­ti­sche Wille da ist.

Neben der Frage der Ein­nah­men ist immer die Frage der Funk­tion zu beach­ten. Eine Besteue­rung von Ver­mö­gen lässt sich einer­seits aus dem Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip, ande­rer­seits aus dem Äqui­va­lenz­prin­zip begrün­den. Aus Ver­mö­gen ent­ste­hen Leis­tun­gen wie bspw. Ein­kom­men, Pres­tige, Macht, Sicher­heit. Eine Per­son, die Leis­tungs­fä­hi­ger ist, ist jedoch stär­ker zu besteu­ern. Dies ist kein Natur­ge­setz, aber eine poli­ti­sche Set­zung. Diese gilt es zu ver­tei­di­gen, weil das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip eine der zen­tra­len Säu­len eines Sozi­al­staa­tes dar­stellt. Ein sol­cher kann nur bei Umver­tei­lung funk­tio­nie­ren, denn wenn jede Gruppe für sich selbst sor­gen muss, dann ist das kein Wohl­fahrts­staat mehr. Zudem leis­tet der Staat auch etwas für die Ver­mö­gen­den: Er garan­tiert das Eigen­tum, er stellt die juris­ti­sche und säch­li­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die not­wen­dig sind, dass Ver­mö­gen ent­ste­hen und exis­tie­ren kann. Daher kann der Staat nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip auch Steu­ern auf Ver­mö­gen begrün­det ein­he­ben.
Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass Öster­reich auf die drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­men aus der Ver­mö­gen­steu­ern ver­zich­tet. Die posi­ti­ven Effekte – Ein­nah­me­stei­ge­rung, glei­chere Ver­tei­lung, weni­ger Kapi­ta­lak­ku­mu­la­tion – sind groß und soll­ten die Poli­tik dazu ver­an­las­sen, end­lich zu han­deln. Mit einem Ver­weis auf das Regie­rungs­pro­gramm ist es nicht getan. Ers­tens ist es ein Feh­ler, dass dort keine Ver­mö­gen­steuer benannt wird. Zwei­tens kann man Feh­ler kor­ri­gie­ren. Und Drit­tens ist die wirt­schaft­li­che Situa­tion eine deut­lich andere als zum Zeit­punkt der Koalitionsverhandlungen.

Kommentieren » | blog

Zurück zum Anfang