Österreich – Steueroase ohne Palmen

Klemens Himpele am 30. Juni 2009 um 23:04h

Die Frage, ob Öster­reich eine Steu­er­oase ist, beschäf­tigt das Land spä­tes­tens seit den Ver­hand­lun­gen auf inter­na­tio­na­ler Ebene über die Rolle von Staa­ten wie der Schweiz, aber eben auch Öster­reich. Wir doku­men­tie­ren hier einen Bei­trag von Kle­mens Him­pele und Sybille Pirk­lbauer, der im Herbst bei Attac erschei­nen wird in: „Steu­er­oa­sen und Off­shore Zen­tren – Die potem­kin­schen Dör­fer von heute“. Herz­li­chen Dank für die Erlaub­nis, den Text bereits hier zu veröffentlichen.

Öster­reich – Steu­er­oase ohne Pal­men
Steu­ern sind ein unver­zicht­ba­res Instru­ment der Poli­tik eines Staa­tes – und zwar in drei­er­lei Hin­sicht. Zuerst die­nen sie der Finan­zie­rung öffent­li­cher Auf­ga­ben, Steu­ern sind die wich­tigste Ein­nah­me­quelle des Staa­tes. Zwei­tens tra­gen sie, wenn sie höhere Ein­kom­men stär­ker belas­ten als nied­rige (pro­gres­sive Steu­ern) zur Umver­tei­lung bei; und drit­tens kön­nen sie zur Len­kung in Rich­tung eines bestimm­ten Ver­hal­tens ein­ge­setzt wer­den (bspw. Tabak­steuer für weni­ger Rau­chen; Umwelt­steu­ern für umwelt­freund­li­che­res Ver­hal­ten). Dabei sind der Steu­er­po­li­tik jedoch auf Grund der inter­na­tio­na­len Ver­flech­tun­gen Gren­zen gesetzt, d.h., Staa­ten kön­nen in einer glo­ba­li­sier­ten Welt nicht völ­lig frei über ihre Steu­er­po­li­tik ent­schei­den. So fin­det die Besteue­rung von Unter­neh­men ihre Gren­zen dort, wo mul­ti­na­tio­nal tätige Kon­zerne ihre Gewinne zwi­schen den Stand­or­ten ver­schie­ben kön­nen, und sie auf diese Weise im Land mit den nied­rigs­ten Steu­ern anfal­len las­sen. Zusätz­lich kön­nen sie dem Staat mit gänz­li­cher Abwan­de­rung dro­hen (vgl. Kraus 2009). Finanz­ka­pi­tal, das nicht in Grund oder Immo­bi­lien gebun­den ist, kann prak­tisch ohne Beschrän­kun­gen an den Ort der gerings­ten Steu­ern ver­scho­ben wer­den, sofern an die­sem Ort Eigen­tum geschützt und garan­tiert wird. Damit fin­det die natio­nale Steu­er­po­li­tik ihre Gren­zen der Besteue­rung von Gewin­nen, höhe­ren Ein­kom­men und Ver­mö­gen dort, wo Steu­er­oa­sen „güns­ti­gere“ Bedin­gun­gen bie­ten. Weil in den Steu­er­oa­sen auch Trans­pa­renz weit­ge­hend fehlt, sind auch jene geschützt, die ihr Geld bereits erfolg­reich am hei­mi­schen Fis­kus vor­bei­ge­schum­melt oder gar durch kri­mi­nelle Akti­vi­tä­ten erwor­ben haben. Damit miss­ach­ten Steu­er­oa­sen die Grund­sätze des Steu­er­rechts und unter­gra­ben die Finan­zie­rungs­ba­sis der Sozi­al­staa­ten. Es ist daher höchste Zeit, diese Oasen aus­zu­trock­nen, zu den auch Öster­reich gehört.

Öster­reich – eine Steu­er­oase?
Die Bun­des­re­gie­rung strei­tet es rund­her­aus ab, den­noch: Öster­reich ist eine Steu­er­oase und spielt dabei eine wich­tige Rolle bei der Ver­mei­dung von Steu­ern. Der Direk­tor des Netz­werks für Steu­er­ge­rech­tig­keit, John Chris­ten­sen, nennt im Kurier das Bank­ge­heim­nis und das Stif­tungs­recht als zen­trale Gründe, warum Öster­reich eine Steu­er­oase ist . Dem las­sen sich nied­rige Kapi­tal– und Ver­mö­gens­steu­ern hin­zu­fü­gen (vgl. ATTAC Öster­reich o.J.). Diese Kom­bi­na­tion macht Öster­reich für Steu­er­hin­ter­zie­her attrak­tiv. Das ist kein Ver­se­hen, son­dern „Stand­ort­po­li­tik“, die Anle­ge­rIn­nen nach Öster­reich locken soll. Das geht aber zu Las­ten ande­rer Staaten.

Unver­steu­er­tes Geld nach Öster­reich
In Öster­reich lie­gen Unsum­men an aus­län­di­schem Ver­mö­gen. Die­ses ist kaum auf Grund der höhe­ren Sicher­heit im Lande – Ban­ken in Deutsch­land oder Frank­reich bie­ten Ver­gleich­ba­res. Viel­mehr scheint das strikte Bank­ge­heim­nis und die bis­he­rige Wei­ge­rung Öster­reichs, in die­sem Bereich mit der EU zu koope­rie­ren, der Grund für das hohe Aus­lands­ver­mö­gen zu sein.
Das Bank­ge­heim­nis in öster­rei­chi­scher Strenge bedeu­tet, dass nur die Bank den/​die Kon­to­in­ha­be­rIn kennt. Diese muss Infor­ma­tio­nen über Kun­dIn­nen und deren Ver­mö­gen nicht wei­ter­ge­ben – anders als in Deutsch­land, wo Behör­den Ein­sicht in die Kon­ten haben. Damit kön­nen die Anle­ge­rIn­nen prak­tisch anonym blei­ben.
Mit der Ver­wei­ge­rung der Koope­ra­tion und Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit ande­ren Staa­ten erfüllt Öster­reich ein wei­te­res typi­sches Merk­mal einer Steu­er­oase. Die EU ver­sucht, mehr Trans­pa­renz und Fair­ness bei der Besteue­rung von Kapi­tal­er­trä­gen zu schaf­fen. Dazu ist ein auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Staa­ten vor­ge­se­hen, wer im Aus­land wel­che Zins­ein­künfte erzielt. Öster­reich ver­wei­gert das und hat sich ledig­lich dazu ver­pflich­tet eine Quel­len­steuer auf die von Aus­län­de­rIn­nen erziel­ten Zins­ein­künfte zu erheben.

Auch wenn das Bank­ge­heim­nis unter dem Druck ins­be­son­dere Deutsch­lands etwas auf­ge­weicht wird, fehlt der öster­rei­chi­schen Poli­tik offen­sicht­lich jedes Unrechts­be­wusst­sein. Denn wem dient(e) das Bank­ge­heim­nis? Vor allem den­je­ni­gen, die unver­steu­er­tes Geld in Öster­reich geparkt haben. Damit hel­fen Steu­er­oa­sen – und eben auch Öster­reich – das zen­trale Besteue­rungs­prin­zip zu unter­lau­fen: „Die Steu­er­pflich­ti­gen sol­len dort besteu­ert wer­den, wo sie ihren tat­säch­li­chen Wohn­sitz haben. Durch ihre Anwe­sen­heit im Lande begrün­den sie ja auch erst einen Bedarf für öffent­li­che Leis­tun­gen, der über Steu­ern zu decken ist“ (Thiele­mann 2009, S. 13). Durch die Wei­ge­rung eines Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches mit ande­ren Län­dern nimmt der Staat für sich aber fak­tisch in Anspruch, „Per­so­nen, die für ihn Steu­er­aus­län­der sind, von ihrer Steu­er­pflicht zu befreien“ (ebd.). Etwas direk­ter aus­ge­drückt: das Bank­ge­heim­nis ermög­licht es erst, ein­mal hin­ter­zo­gene Steu­ern nie mehr zah­len zu müs­sen. Hier­für gibt es kei­ner­lei recht­li­che Grund­lage. Der häu­fig gemachte Ver­weis auf die Per­sön­lich­keits­rechte und den Daten­schutz dient ein­zig dem Schutz der inlän­di­schen Finanz­in­dus­trie. Schließ­lich sol­len die steu­er­li­chen Infor­ma­tio­nen nicht ver­öf­fent­licht son­dern ledig­lich den Finanz­be­hör­den zur Fest­set­zung einer Steuer bekannt gege­ben wer­den – wie es heute bei jeder und jedem unselbst­stän­dig Erwerbs­tä­ti­gen völ­lig selbst­ver­ständ­lich pas­siert. Natür­lich kann es gute Gründe geben, ganz regu­lär ver­steu­er­tes Geld in Öster­reich zu inves­tie­ren. Dann braucht es jedoch kein Bank­ge­heim­nis und dann gibt es auch kei­nen Grund, den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit ande­ren Län­dern zu ver­wei­gern. Die EU hat Recht, wenn sie Öster­reich und andere Län­der nun mas­siv unter Druck setzt, den Aus­tausch zu gewähr­leis­ten. Steu­er­oa­sen wie Steu­er­flüch­tige sind nichts ande­res als Tritt­brett­fah­rer. Die Steu­er­flücht­linge neh­men zwar die öffent­li­chen, aus Steu­ern finan­zier­ten Leis­tun­gen, in Anspruch, tra­gen jedoch selbst nichts dazu bei. „[U]nd die Leis­tung der Steu­er­oase besteht ledig­lich darin, den fis­ka­li­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch kon­se­quent zu ver­wei­gern und ihr Steu­er­sys­tem ent­spre­chend ein­zu­rich­ten“ (ebd., S. 15). Die Finanz­in­dus­trie freut sich und ver­dient daran.
Die Ver­tei­di­ge­rIn­nen der Geheim­nis­tue­rei ver­wei­sen an die­ser Stelle gerne dar­auf, dass die Zins­ein­künfte ja ohne­hin mit einer Quel­len­steuer belegt sind. Bei Geld aus dem EU-​​Ausland wird ein Teil die­ser Erträge an die jewei­li­gen Her­kunfts­län­der abge­tre­ten. Das Argu­ment ist aber ein schwa­ches: Denn ers­tens wer­den nur die Zins­ein­künfte besteu­ert. Ob das zu Grunde lie­gende Ver­mö­gen regu­lär ver­steu­ert wurde, bleibt außer Acht. Und zwei­tens wird damit ein­ge­stan­den, dass dem Wohn­sitz­land ein Besteue­rungs­recht zusteht. Dann aber ist es nur kon­se­quent, einen ent­spre­chen­den Aus­tausch der Infor­ma­tio­nen zu orga­ni­sie­ren und das Ver­fah­ren gleich­sam vom Kopf auf die Beine zu stellen.

Erben ohne Erb­schafts­steuer
Ein zwei­tes Merk­mal als Steu­er­oase fin­det sich in Öster­reich bei der extrem gerin­gen Besteue­rung von Ver­mö­gen und der Abschaf­fung der Steu­ern für Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen. Schon vor der Abschaf­fung der Erb­schafts­steuer nutz­ten vor allem ver­mö­gende Deut­sche das finan­zi­elle „Aus­wan­dern“ nach Öster­reich zur „Steu­er­op­ti­mie­rung“. Mit der Abschaf­fung der Erb­schafts­steuer könnte das aller­dings Geschichte sein, da die Bun­des­re­pu­blik kur­zer­hand das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men gekün­digt hat, so dass Erb­schafts­fälle nach Deutsch­land wie­der dem deut­schen Recht unter­lie­gen. Ein guter Finanz­platz hat aber auch dafür eine Lösung: Der Focus zitiert hierzu Gerald Toifl, Steu­er­ex­perte der Salz­bur­ger Kanz­lei Leit­ner & Leit­ner, wie folgt: „Wer sein Ver­mö­gen in eine Pri­vat­stif­tung legt oder an eine sol­che Stif­tung ver­erbt, spart sei­nen deut­schen Erben auch künf­tig die Steuer“ (zitiert nach Kusitzky 2007). Die Aus­sage macht deut­lich, dass sich Öster­reich zu Las­ten ande­rer Volks­wirt­schaf­ten einen Vor­teil ver­schaf­fen will, indem es diese Staa­ten um die ihnen eigent­lich zuste­hen­den Steu­ern bringt – Merk­male einer Steu­er­oase eben. Kusitzky merkt übri­gens noch an: „Das Modell lohnt sich jedoch nicht für jeden. Zwei bis drei Mil­lio­nen Euro Kapi­tal soll­ten dafür schon vor­han­den sein.“


Ende der Steu­er­oase?

Die EU hat in den ver­gan­ge­nen Mona­ten den Druck auf die euro­päi­schen Steu­er­oa­sen – vor allem die Schweiz, Liech­ten­stein, Öster­reich, Bel­gien und Andorra – erhöht und sub­stan­ti­elle Ver­bes­se­run­gen ins­be­son­dere beim Infor­ma­ti­ons­aus­tausch erreicht. Den­noch bleibt Skep­sis ange­bracht, da bspw. das Stif­tungs­recht oder die Pri­vat­stif­tun­gen als Gan­zes nicht zur Debatte ste­hen. Fer­ner bleibt Öster­reich der Poli­tik des Steu­er­sen­kungs­wett­be­werbs bei der Unter­neh­mens­be­steue­rung treu und löst auch natio­nal die Pro­bleme, die da Bank­ge­heim­nis schafft, nicht. So wer­den von jedem Lohn­steu­er­pflich­ti­gen selbst­ver­ständ­lich die steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men durch den Arbeit­ge­ber an das Finanz­amt über­mit­telt. Andere Ein­künfte kön­nen dank des Bank­ge­heim­nis­ses jedoch gut ver­bor­gen wer­den. Das ist ver­tei­lungs­po­li­tisch und aus Gerech­tig­keits­grün­den sowe­nig akzep­ta­bel wie der Ver­zicht auf eine ange­mes­sene Besteue­rung von Ver­mö­gen, Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen. Diese letz­ten Punkte machen deut­lich, dass Öster­reich neben der Frage der Steu­er­oase auch einer grund­le­gen­den Reform der Steu­er­po­li­tik im inne­ren benö­tigt. Es wird Zeit, dass diese Erkennt­nis auch in der Regie­rung ankommt.

Lite­ra­tur
ATTAC Öster­reich (o.J.): 7 Gründe warum Öster­reich eine Steu­er­oase ist, URL: http://www.attac.at/7gruende (12.06.2009).

Him­pele, Kle­mens /​ Recht, Alex­an­der (2009): Mög­lich­kei­ten und Gren­zen von Steu­er­po­li­tik, in: PROKLA 154, S. 9–26.

Kusitzky, Alex­an­dra (2007): Öster­reich: Ende einer Steu­er­oase? Das Alpen­land ver­liert sei­nen Sta­tus als Erbschaftsteuer-​​Paradies. Neue Schlupf­lö­cher sind aber schon gefun­den, in: Focus 37/​2007 und im Inter­net unter http://www.focus.de/finanzen/steuern/oesterreich-ende-einer-steueroase_aid_219844.html (12.06.2009).

Pirk­lbauer, Sybille /​ Zieg­ler, Petra (2009): Unser steu­er­ge­rech­tes Europa, in: Attac (Hg.): Wir bauen Europa neu – Wer baut mit? Alter­na­ti­ven für ein demo­kra­ti­sches, sozia­les, ökolo­gi­sches und fried­li­ches Europa, Wien

Kraus, Astrid (2009): Unter­neh­mens­be­steue­rung – gibt es natio­nal­staat­li­che Hand­lungs­spiel­räume?, in: PROKLA 154, S. 47–69.

Thiele­mann, Ulrich (2009): Grund­sätze fai­ren Steu­er­wett­be­werbs im Lichte der aktu­el­len Ent­wick­lung, in: Die Volks­wirt­schaft. Das Maga­zin für Wirt­schafts­po­li­tik 6–2009, S. 13–15.

Ein Kommentar:

  1. Klemens Himpele am 1.Juli 2009 um 22:27h

    Als Nach­trag:

    Der Spie­gel mel­det heute Online, dass es quasi „extra“ Mün­zen zum Geld­trans­fer am Zoll vor­bei gibt. Passt gut zum Thema. Der Arti­kel fin­det sich hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,633464,00.html


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