Beigewum Mitgliedschaft

Die Mit­glied­schaft im BEIGEWUM berech­tigt zur Teil­nah­me bei der Gene­ral­ver­samm­lung. Über die Auf­nah­me ent­schei­det der Vor­stand. Ihre Daten wer­den nur für die Ein­la­dung zur Gene­ral­ver­samm­lung sowie für Infor­ma­tio­nen des Vor­stan­des ver­wen­det und nicht an Drit­te weitergegeben.

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